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Kindertagespflege

Logo der Kindertagespflege der Stadt Regensburg

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in familiärer Umgebung. Sie unterstützt Eltern, die erwerbstätig sind, eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, Hilfe und Entlastung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen und Eltern, die ihren Kindern soziale Kontakte zu anderen Kindern ermöglichen wollen.

Wer sind Tagesmütter?

Die typische Tagesmutter gibt es nicht. Unsere Tagesmütter sind bunt gemischt!

Was sind Kindertagespflegenester?

In den Kindertagespflegenestern werden derzeit schwerpunktmäßig Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut.
Bis zu drei Tagespflegepersonen betreuen gleichzeitig bis zu 10 Kinder. Die Betreuungspersonen sind selbständig tätig und arbeiten eng mit dem Amt für Tagesbetreuung von Kindern zusammen. Die Betreuung findet in angemieteten Räumlichkeiten statt.

Besonderheiten der Betreuungsform sind die überschaubare Gruppengröße, Familiennähe, Flexibilität, Öffnungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzbetreuungsplätzen. Derzeit gibt es im Stadtbereich Regensburg drei Kindertagespflegenester, in denen Kinder von zwei oder mehr Tagesmüttern pro Nest halb- oder ganztags betreut werden:

  • Kindertagespflegenest Blumenkinder
  • Kindertagespflegenest Schabernack
  • Kindertagespflegenest Schmetterling

Wie läuft die Vermittlung?

In einem Beratungsgespräch wird geklärt, welche Erwartungen an die Betreuung gerichtet werden. Aufgrund dieser Kriterien schlagen wir eine Tagesmutter vor, mit der die Eltern Kontakt aufnehmen. Sympathie auf beiden Seiten muss gegeben sein, denn der „gute Draht“ zwischen Eltern und Tagesmutter ist Grundstein für eine gelingende Kindertagespflege.

Eine Kontaktaufnahme zum Team der Kindertagespflege sollte drei bis vier Monate vor dem geplanten Beginn der Betreuung erfolgen.

Was ist mit den Kosten?

Für die Kinderbetreuung ist monatlich ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden.

Es kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, ist von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängig.