Navigation und Service

Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung für die Einrichtung von Baustellen, Baukränen, Materiallager und Gerüste

Beschreibung

Für die Durchführung von Bauarbeiten auf öffentlichen Verkehrsgrund, z. B. Aufstellen eines Baukrans, Einrichtung eines Materiallagers, Aufstellen eines Baugerüstes ist durch die durchführende Baufirma ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass in erster Linie Privatgrund als Nutzfläche in Anspruch genommen werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Beschilderungsplan

Lageplan

Fristen/Dauer

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wichtige Hinweise

Bitte richten Sie alle Anfragen an das allgemeine Postfach ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZWxsZXRzdWFi, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Gebühren

Je nach Umfang und Dauer zwischen 50,00 € und 150,00 €

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 6 StVO

Kontakt

Andreas Riedl

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 12293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3326
Fax: (0941) 507-3389
Nico Götze

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 12193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-7322
Fax: (0941) 507-3389
Eric Haslbeck

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 12193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-7323
Fax: (0941) 507-3389