Ausnahmegenehmigung für die Einrichtung von Baustellen, Baukränen, Materiallager und Gerüste
Beschreibung
Für die Durchführung von Bauarbeiten auf öffentlichen Verkehrsgrund, z. B. Aufstellen eines Baukrans, Einrichtung eines Materiallagers, Aufstellen eines Baugerüstes ist durch die durchführende Baufirma ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass in erster Linie Privatgrund als Nutzfläche in Anspruch genommen werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Beschilderungsplan
Lageplan
Fristen/Dauer
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Wichtige Hinweise
Bitte richten Sie alle Anfragen an das allgemeine Postfach ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZWxsZXRzdWFi, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Gebühren
Je nach Umfang und Dauer zwischen 50,00 € und 150,00 €
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 6 StVO
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
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