Dienstleistungen

Abmeldung eines Kraftfahrzeugs

Beschreibung

Die Außerbetriebsetzung ist erst mit der Entstempelung des Kennzeichens abgeschlossen. Die Steuer- und Versicherungspflicht erlischt; Versicherung und Hauptzollamt werden automatisiert von der Außerbetriebsetzung informiert. Das Fahrzeug darf fortan nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Die einmalige und direkte Rückfahrt mit entwerteten Kennzeichenschildern auf dem Weg nach Hause, zum Verwertungsbetrieb oder zum Autohändler ist möglich, sofern Versicherungsschutz für Fahrten ohne gesiegelte Kennzeichenschilder besteht. Bei direkter Übernahme des amtlichen Kennzeichens auf ein neues Fahrzeug ist die Rückfahrt nicht möglich. Die Fahrt muss am Tag der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden. Die entstempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein.

Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges auch online möglich.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen

Kennzeichenschilder

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bitte bei i-KFZ beachten:

Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.

Sicherheitcodes der Siegel jedes Kennzeichenschilds des Fahrzeugs. Solche Schilder werden seit 2015 herausgegeben. Ältere Schilder sind leider nicht geeignet.

Gebühren

  • 16,80 € Gebühr für die Abmeldung eines Fahrzeuges vor Ort
  • 2,70 €   Gebühr für die Nutzung internetbasierter Außerbetriebsetzung

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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