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Dienstleistungen

Abmeldung der Wohnung

Beschreibung

Wohnungsabmeldung bei Wegzug aus Regensburg

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Wichtige Hinweise

Grundsätzlich besteht für Sie keine Notwendigkeit, Ihre Wohnung bei einem Wegzug aus Regensburg abzumelden. Mit der Anmeldung Ihrer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Ort Ihrers neuen Wohnsitzes, erhält die Meldebehörde der Stadt Regensburg im Wege der Datenübermittlung zwischen den Gemeinden eine Wegzugsmittelung zur Berichtigung des Melderegisters.

Die Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • eine Nebenwohnung aufgeben oder
  • Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Besuch, da wir sowohl die auf dem Chip Ihres Personalausweises gespeicherte Anschrift als auch die auf Ihrem Personalausweis aufgebrachte Anschrift durch den Eintrag "keine Hauptwohnung in Deutschland" ersetzen.

Falls Sie Ihre Abmeldung nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Meldeformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die melderechtlichen Bestimmungen Originalunterschriften auf den entsprechenden Formularen erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.

Damit wir Ihre schriftliche Abmeldung bearbeiten können, legen Sie bitte unbedingt eine Ausweis-/Passkopie bei. 

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRvcmV1YnJlZ3JldWI=

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