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Ausnahmegenehmigung für Wohnungsumzug

Beschreibung

Für die Sperrung von Parkplätzen für einen Wohnungsumzug kann durch den Durchführenden des Umzuges (Privatperson/Umzugsfirma) ein Antrag auf Erteilung eines Haltverbots (siehe erstes Formular unten) gestellt werden.

Für Umzüge in Fußgängerzonen kann für einen Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Darüber hinaus gelten die Lieferzeiten für Fußgängerzonen (6.00 Uhr bis 10.30 Uhr und 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr).

Bei Umzügen in Fußgängerzonen ist abweichend der Antrag zur Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung (siehe zweites Formular unten) erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Beschilderungsplan

Lageplan

Fristen/Dauer

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wichtige Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Abteilung Sondernutzung der Stadtkämmerei  Regensburg für die beantragten Flächen eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr erhoben werden kann.

Verkehrszeichen können nicht bei der Stadt Regensburg ausgeliehen werden. Wenden Sie sich bitte dafür an private Anbieter.

Gebühren

25,00 €

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 StVO

Kontakt

Tobias Hanfstingl

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3323
Fax: (0941) 507-3389
Barbara Koller

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3385
Fax: (0941) 507-3389