Schwerbehindertenparkausweis
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Bescheinigung des Versorgungsamtes
Passbild (für EU-Schwerbehindertenausweis)
Schwerbehindertenausweis (gültig)
Wichtige Hinweise
Für die Erteilung eines Schwerbehindertenparkausweises ist kein Antrag erforderlich. Lediglich die geforderten Unterlagen sind vorzulegen. Weitere Hinweise, welche Art des Schwerbehindertenparkausweises erteilt werden kann, entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht:
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 StVO
Kontakt
Tobias Hanfstingl
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Iris Bäcker
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 11893053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Barbara Koller
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 11993053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan