Sportförderung
Zuständig
Beschreibung
Die Stadt Regensburg stellt zur Förderung des Sports den Regensburger Sportvereinen Grundstücke, Sportanlagen, Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung. Alle Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und werden nur nach Maßgabe der im Haushaltsplan vorhandenen Mittel gewährt.
Die verschiedenen Zuschussarten, z.B. für Jugendarbeit, für Fahrtkosten, für Übungsleiter, für Unterhalt von Sportanlagen, für Baumaßnahmen sind in den geltenden Sportförderungsrichtlinien festgelegt.
Fristen/Dauer
Die Anträge sind vor dem 01.03. eines jeden Jahres einzureichen.
Anträge, die nach dem 01.03. eines jeden Jahres eingehen, können nur berücksichtigt werden, soweit noch HH-Mittel zur Verfügung stehen.
Anträge auf Förderung für Leistungssportler/-innen sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres einzureichen.
Wichtige Hinweise
Die Anträge sind bei der Stadt Regensburg - Amt für Sport und Freizeit – mit den dafür herausgegebenen Formblättern einzureichen.
Kontakt
Amt für Sport und Freizeit