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Förderung von Freilegungen (Entkernungen)

Beschreibung

Die Freilegung von Grundstücken mit Beseitigung baulicher Anlagen kann insbesondere als Vorbereitung für bauliche Maßnahmen oder auch für sonstige Neugestaltungen bei Grundstücken im Sanierungsgebiet erforderlich sein. Zur Freilegung zählen Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind, um z. B. zu dicht bebaute Innenhöfe zu entkernen und dort qualitätvolle Freiflächen anzulegen oder Grünverbindungen zu schaffen. Damit soll eine wesentliche Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht werden.

Derartige Maßnahmen können im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden. Hierzu sind bei Antragstellung Pläne sowie drei Vergleichsangebote zu den voraussichtlichen Kosten der durchzuführenden Maßnahmen vorzulegen. Grundsätzlich gilt, wie bei jeder Förderung, dass mit der Durchführung des Vorhabens nicht vor einer Bewilligung begonnen werden darf.

Kontakt

Hans-Jürgen Poschenrieder

Amt für Stadtentwicklung

Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1 Zimmer: 1.04293047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5660
Fax: (0941) 507-2662