Kinderreisepass
Beschreibung
Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses für Auslandsaufenthalte bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Alter ggf. abgelaufener Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
Amtliche Lichtbildausweise der sorgeberechtigten Elternteile
Antragsformular mit Zustimmungsunterschriften der sorgeberechtigten Elternteile
Geburts- oder Abstammungsurkunde
Fristen/Dauer
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen: Grundsätzlich 1 Jahr; maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.
Wichtige Hinweise
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind zur Überprüfung der Identität in jedem Fall mitbringen müssen. Der Kinderreisepass wird bei uns ausgestellt, so dass Sie ihn sofort mitnehmen können.
Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich; danach muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Grundsätzlich ist bei der Antragstellung díe Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt zum Antrag.
Formular: Kinderreisepass - Antrag
Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise bei der jeweiligen Auslandsvertretung Ihres Reiseziels oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts. Selbstverständlich geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros hierüber auch gerne Auskunft.
Gebühren
13,00 €
Formulare
Rechtsgrundlage
Passgesetz