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Dienstleistungen

Kinderreisepass

Beschreibung

Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses für Auslandsaufenthalte bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs

Erforderliche Unterlagen

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

Alter ggf. abgelaufener Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Amtliche Lichtbildausweise der sorgeberechtigten Elternteile

Antragsformular mit Zustimmungsunterschriften der sorgeberechtigten Elternteile

Geburts- oder Abstammungsurkunde

Fristen/Dauer

Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen: Grundsätzlich 1 Jahr; maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind zur Überprüfung der Identität in jedem Fall mitbringen müssen. Der Kinderreisepass wird bei uns ausgestellt, so dass Sie ihn sofort mitnehmen können.

Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich; danach muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

Grundsätzlich ist bei der Antragstellung díe Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt zum Antrag.
Formular: Kinderreisepass - Antrag

Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise bei der jeweiligen Auslandsvertretung Ihres Reiseziels oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts. Selbstverständlich geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros hierüber auch gerne Auskunft.

Gebühren

13,00 €

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-3333
Fax: (0941) 507-3889

Diese Dienstleistung wird auch hier angeboten