Altstadtsanierung
Beschreibung
Mit dem im Baugesetzbuch vorgesehenen Verfahren sollen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Mängel und Missstände behoben werden. Zusammen mit Bund und Land fördert die Stadt notwendige private und öffentliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Förderung von grundlegenden Gebäudesanierungen ist bei der oben angegebenen Dienststelle zu beantragen. Im Rahmen der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit nach der Sanierung wird ein Kostenerstattungsbetrag zur anteiligen Finanzierung der Baumaßnahme errechnet. Im Gegensatz zu den von den Kreditinstituten ausgereichten Darlehen, deren Kapitalkosten mit den Mieterträgen finanziert werden, ist der Kostenerstattungsbetrag (Städtebaufördermittel) ein Zuschuss, der die so genannten unrentierlichen Kosten der Modernisierung und Instandsetzung abdeckt.
Nach Überprüfung der sich ergebenden Fördermittel durch die Regierung der Oberpfalz als Bewilligungsstelle wird mit dem Eigentümer ein Sanierungsvertrag abgeschlossen, der unter anderem den Bauherren zur Sanierung nach genehmigten Planunterlagen und die Stadt zur Gewährung der Städtebaufördermittel verpflichtet.
Kontakt
Amt für Stadtentwicklung