Suche auf regensburg.de
Bebauungsplan Nr. 277 - Aufstellungsbeschluss mit Anlagen vom 02.04.2019
Beschlussvorlage öffentlich Zuständig StadtplanungsamtDrucksachennummer VO Berichterstattung Planungs und Baureferentin Schimpfermann Gegenstand Aufstellung des Bebauungsplanes Nr ehemalige PrinzLeopoldPionierKaserne und angrenzende Areale Aufstellungsbeschluss gemäß Abs BauGB Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß Abs BauGB Auslobung eines städtebaulichen ...
Gefunden in: Dokumente
Haushaltsrede der Stadträtin Irmgard Freihoffer, Die Linke
Konkret geht es um folgende Parkhäuser: Neubau Parkierungsanlage „Mobilitätstreff Unterer Wöhrd“: Auch wenn im jetzigen IP im Gegensatz zum vorhergehenden keine Kosten mehr angegeben sind, während im vorhergehenden IP noch 25 Millionen stehen, so darf vermutlich von dieser Größenordnung ausgegangen werden: ein Parkhaus an dieser Stelle darf höchstens in deutlich kleineren Dimensionen für ...
Gefunden in: Artikel
Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender SPD, Dr. Klaus Rappert
Wenn es dann wirklich bei der jetzt eher vorsichtig angenommenen Einkommenslage bleibt, werden wir in den nächsten Jahren selbstverständlich überprüfen müssen, an welcher Stelle Investitionen nicht zwingend sind und gekürzt werden müssen. Andererseits gilt aber auch: Investitionen in Infrastruktur und Bildung sind Ausgaben für unsere Zukunft.
Gefunden in: Artikel
Laudationes Stadtfreiheitstag 2019
In vielen verschiedenen Veranstaltungen, Diskussionen und Vorträgen in und außerhalb von Bayern stellen Sie immer wieder das Wesen der Verfassung und ihre Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Staat bzw. öffentlich-rechtlichen Institutionen und Bürger dar.
Gefunden in: Artikel
BP 164 - Satzungstext (Stand: 30.04.2019)
BEBAUUNGSPLAN NR EHEMALIGEPRINZLEOPOLDKASERNE NEUER TECHNISCHER BEREICH ENTWURF SATZUNGSTEXT VOM SATZUNGSTEXT vom Bebauungsplan Nr Seite von Bebauungsplan der Nr Ehemalige PrinzLeopoldKaserne Neuer Technischer Bereich Die erlässt aufgrund der und Abs des Baugesetzbuches BauGB der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO des Art der Gemeindeordnung für den ...
Gefunden in: Dokumente
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 Beschlussvorlage mit Anlage
Beschlussvorlage öffentlich Zuständig StadtplanungsamtDrucksachennummer VO Berichterstattung Planungs und Baureferentin Schimpfermann Gegenstand Aufstellung des Bebauungsplanes Nr ehemalige PrinzLeopoldPionierKaserne und angrenzende Areale Aufstellungsbeschluss gemäß Abs BauGB Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß Abs BauGB Auslobung eines städtebaulichen ...
Gefunden in: Dokumente
Neujahrsempfang 2019
Regensburg gehört seit kurzem zu den wenigen Städten in Deutschland, die eine Stelle für Klimaresilienz geschaffen haben. Seit zwei Monaten arbeitet eine Umweltplanerin daran, in Abstimmung mit vielen weiteren Dienststellen unsere Stadt fit zu machen für die Folgen des Klimawandels.
Gefunden in: Artikel
Inhaltsverzeichnis - Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg
InhaltsverzeichnisSeite Endbericht Juni Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Planverzeichnis Anlagenverzeichnis Kontext und Aufgabenstellung Methodik und Vorgehensweise Erfassen des IstZustandes Grundlagen und Verkehrsentwicklung seit Analyse der Verkehrssituation im ...
Gefunden in: Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg vom 16. Dezember 1976
§ 13 Veröffentlichungen / Reproduktionen (1) Die Benutzer haben von allen Veröffentlichungen, die unter Verwendung von Sammlungsbeständen der Museen verfasst wurden, den Museen ein Belegexemplar kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2) Bei der Reproduktion von Beständen der Museen ist als Nachweis zu jeder Abbildung die Angabe „Museen der ” anzugeben, bei Publikationen von ...
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen vom 26. März 1995
Sofern der Spitzenverband die zweckentsprechende Verwendung des bewilligten Zuschusses bestätigt, erfolgt eine Rückrechnung durch die Stadt nicht mehr. Sofern staatliche oder vergleichbare Stellen eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses ohne Betragsbegrenzung.
Gefunden in: Stadtrecht