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Satzung der Stadt Regensburg zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder (Stellplatzsatzung - StS) vom 01. Februar 2013
Vom Bauherrn ist als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung eine Sicherheit (Bankbürgschaft) oder Barzahlung in Höhe des Ablösungsbetrages zu leisten. (4) Der Ablösungsbetrag für einen Stellplatz beträgt a) in Zone I (Anlage 2): 20.300 Euro b) in Zone II (Anlage 2): 12.100 Euro c) im restlichen Stadtgebiet: 8.000 Euro § 8 Gestaltung der ...
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Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg
b) Ist die Anfertigung einer Kopie besonders zeitaufwendig, kann die Gebühr nach a) bis auf das Fünffache erhöht werden. 01 Allgemeine Gemeindeverwaltung 010 Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens oder der Stadtfahne zu gewerblichen Zwecken durch Dritte 10 bis 900 EUR 011 Amtshandlungen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 08. August 1984
Vom Bauherrn ist als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung eine Sicherheit (Bankbürgschaft oder Barzahlung) in Höhe des Ablösebetrags zu leisten. (3) Der Ablösebetrag wird nach folgender Formel berechnet: A = (BRW + KH + KU) x F Dabei bedeuten: A Ablösebetrag in Euro (Aufrundung auf volle 5 Euro) BRW Bodenrichtwert des Baugrundstücks je m² in Euro KH ...
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Ratgeber "Barrierefrei durch Regensburg"
Barrierefrei durch Regensburg REWAG Wir versorgen die Region Mit Zukunft Mit Sicherheit Mit Energie Seit fast Jahren versorgen wir Regensburg und die Region mit Strom Wasser und Wärme Mit nachhaltigen Energiekonzepten ausgerichtet auf erneuerbare Energien gewährleisten wir jetzt und in Zukunft eine zuverlässige und sichere Versorgung wwwrewagde FotoRieger VORWORT Liebe ...
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Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019
§ 8 Anordnung Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwehr von Sachschäden in den Grünanlagen und Spielanlagen können Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden.
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Planungsdialog Steinerne Brücke: Protokoll der Sitzung vom 8./9. April 2005
PlanungsDialog Steinerne Brücke Regensburg und Arbeitssitzung April Moderation DrIng Christine Grüger DiplSoz Ingegerd Schäuble Seite PlanungsDialog Steinerne Brücke Regensburg und Arbeitssitzung April Prozessgestaltung Schäuble Institut für Sozialforschung Ickstattstr München Tel Fax infoschaeubleinstitutde wwwschaeubleinstitutde Arbeitssitzung am Freitagabend April ...
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Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Unterziele der Agenda 2030 zur Förderung nachhaltiger Städte und Gemeinden, auf die Kommunen direkt oder indirekt Einfluss nehmen können: Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und entsprechender Grundversorgung für alle Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr Verstädterung ...
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Konzept Kinder- und Jugendpartizipation
Kinder und Jugendpartizipation Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder und Jugendbeteiligung in Regensburg IMPRESSUM Herausgeber Amt für kommunale Jugendarbeit Domplatz Regensburg RedaktionAnnerose Raith und Anna Schledorn Amt für kommunale Jugendarbeit Regensburg April Inhalt Warum Partizipation Qualität der Beteiligung und Ziele Anlaufstelle Formen und ...
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Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
§ 1.03 Hafenbehörde (1) Die Hafenbehörde hat als Ordnungsbehörde die Aufgabe, Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und Betriebs im Hafen bedroht wird. Die Durchführung dieser Verordnung obliegt der Hafenbehörde.
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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024
Abstellräume) nach vorheriger Ankündigung zu betreten; dies gilt auch für Belegungskontrollen und zur Überprüfung der Sicherheit insbesondere Brandschutz in den einzelnen Räumen und zur Vermeidung und Beseitigung von Schäden.
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