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Jugendberatung

Diese stellt den Kontakt zum Bereitschaftsdienst her. Amt für kommunale Jugendarbeit Domplatz 3 93047 Regensburg Postfach: 11 06 43 93019 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-1552 raith.annerose (at) regensburg.de weitere Informationen Bischöfliches Jugendamt Obermünsterplatz 7 93047 Regensburg Karte einblenden (0941) 597 - 22 67 info (at) ...

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Grüngutsammelstellen

Kontakt Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement Markomannenstraße 3 93053 Regensburg Postfach: 11 06 43 93019 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-1702 (0941) 507-4709 fuhramt (at) regensburg.de Dienstleistungen nach Lebenslagen Hinweise und Ausfülloptionen für die ...

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Beglaubigung der Unterschrift

Gebühren 10,00 € Kontakt Abteilung Bürgerbüros und Fundwesen D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Postfach: 11 06 43 93019 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-3333 (0941) 507-3889 buergerbuero (at) regensburg.de Diese Dienstleistung wird auch hier angeboten Bürgerbüro Stadtmitte Bürgerbüro Nord Bürgerbüro Burgweinting Sachgebiet ...

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Lage und Anbindung

Lage und Anbindung Im Zentrum aller wichtigen Verkehrsachsen Regensburg ist verkehrstechnisch hervorragend erschlossen: Mit dem Auto optimale Nord-Süd- und West-Ost-Anbindungen durch die Autobahnen A 3 Frankfurt-Nürnberg-Wien und A 93 München-Berlin sowie A 6 Richtung Pilsen-Prag gute Erschließung der Region durch die Bundesstraßen B8, B15, bzw.

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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“ vom 03.02.2023

§ 5 Durchführung Die Durchführung der Sanierung ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2037. Plananlage (Lageplan vom 17.01.2023) Zum Download Satzung 16.1.6 als pdf

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Satzung der Stadt Regensburg über die Veränderungssperre im Bereich des von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 "Prinz-Leopold-Kaserne und angrenzende Areale" in Regensburg betroffenen Geltungsbereiches vom 25. August 2020

Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997

(8) Vorsitzende/r des Stadtentwicklungsforums ist der/die Oberbürgermeister/in. 3. Aufgaben Das Stadtentwicklungsforum soll den Stadtrat und die Stadtverwaltung durch Anregungen und Empfehlungen unterstützen und zur Meinungsbildung beitragen.

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

Enthält das Hausnummernschild eine Litera-Hausnummer (Abs. 3), beträgt die maximale Kantenlänge jeweils 300 mm. Die Maße dürfen überschritten werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschriftung erforderlich sein sollte

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964

-Nr. 57, 57 1/2, 81, 81/1, 82 a, 82 b, 82 1/2, 84 a, 84 b, 84 1/3, 85 a, 85 b, 85 1/2, 85 1/3, 85 1/4, 86 a, 86 b, 88 a, 88 b, 89 a, 89 1/2, 90 a, 90 b, 90 1/3, 90 1/2, 107 b (östl.

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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen

Darüber hinaus wird für jeweils bis zu 6 weitere Teilnehmende je eine weitere Betreuungsperson gefördert (d.h. für 13 bis 18 Teilnehmende 3 Betreuungspersonen, für 19 bis 24 Teilnehmende 4 Betreuungspersonen, usw.). 4.1.3 Die Verteilung der Mittel erfolgt durch den Stadtjugendring Regensburg.

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