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Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Eine Verpflichtungserklärung wird regelmäßig für die Einladung visumspflichtiger Besucher von den deutschen Auslandsvertretungen gefordert. Aber auch für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen bei der Ausländerbehörde kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.

Mit der Verpflichtungserklärung übernimmt der Verpflichtungsgeber die finanzielle Verantwortung für eine ausländische Person. Je nachdem, ob es sich um eine kurzfristige oder langfristige Verpflichtung handelt, sind hierfür unterschiedliche Nachweise vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Für Besuchsaufenthalte sind in der Regel folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:

  1. Antrag auf Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung
  2. Reisepass / Personalausweis
  3. die letzten drei Lohnabrechnungen

Für die Abgabe längerfristiger Verpflichtungserklärungen, z.B. für Studenten, Sprachschüler etc. sind regelmäßig folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antrag auf Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung
  2. Reisepass / Personalausweis
  3. die letzten drei Lohnabrechnungen
  4. Wohnraumnachweis (Mietvertrag oder Nachweis des Besitzes einer selbstgenutzten Immobilie) 
  5. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Arbeitgeberbestätigung 
  6. für Selbständige: letzten Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters zur Gewinnermittlung des laufenden Jahres, Nachweise der Höhe des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beiträge für die Altersvorsorge
  7. für Rentnerinnen und Renter: aktuellen Rentenbescheid

Diese Auflistung orientiert sich am Regelfall. Im Einzelfall kann die Vorlage weitere Unterlagen notwendig werden.

 

Wichtige Hinweise

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sichern Sie zu, für alle Kosten aufzukommen, die der öffentlichen Hand während des Aufenthalts der ausländischen Person entstehen. Dies kann neben der finanziellen Unterstützung für die Bestreitung des Lebensunterhalts auch die Erstattung von gewährten Sozialleistungen gegenüber der öffentlichen Hand sein. Aber auch für Kosten, die durch eine notwendig werdende zwangsweise Rückführung der ausländischen Person in ihr Heimatland entstehen, haben Sie aufzukommen. 

Um zu prüfen, ob die Verpflichtungserklärung abgegeben werden kann, bitten wir Sie uns die hierfür notwendigen Unterlagen vorab per Mail einzureichen. Nach erfolgter Prüfung und positivem Ausgang erhalten Sie ein separates Terminanschreiben zur förmlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung. Andernfalls erhalten Sie eine Mitteilung, dass die Voraussetzungen zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nicht erfüllt werden.

Gebühren

29,00 €

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 2693047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2777
Fax: (0941) 507-2779