Sporthallen - Belegung, Betrieb
Zuständig
Beschreibung
Vermietung der städtischen Turn- und Sporthallen.
Die städtischen Übungsräume können außerhalb der Schulnutzung von Sportgruppen aller Organisationen stundenweise angemietet werden. Die anfallenden Nutzungsgebühren werden vom Stadtrat festgelegt.
Begründete Hallenwünsche der Regensburger Sportvereine, die die Voraussetzungen der Sportförderungsrichtlinien erfüllen, haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Sportgruppen.
Fristen/Dauer
Anträge oder Änderungswünsche für den Beginn des jeweiligen Schuljahres sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres einzureichen.
Anträge oder Änderungswünsche für die jeweilige Wintersaison sind bis zum 15.09. eines jeden Jahres einzureichen.
Kontakt
Michaela Haas
Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 31093055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan