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Dienstleistungen

Sporthallen - Belegung, Betrieb

Beschreibung

Vermietung der städtischen Turn- und Sporthallen.

Die städtischen Übungsräume können außerhalb der Schulnutzung von Sportgruppen aller Organisationen stundenweise angemietet werden. Die anfallenden Nutzungsgebühren werden vom Stadtrat festgelegt.

Begründete Hallenwünsche der Regensburger Sportvereine, die die Voraussetzungen der Sportförderungsrichtlinien erfüllen, haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Sportgruppen.

Fristen/Dauer

Anträge oder Änderungswünsche für den Beginn des jeweiligen Schuljahres sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres einzureichen.

Anträge oder Änderungswünsche für die jeweilige Wintersaison sind bis zum 15.09. eines jeden Jahres einzureichen.

Wichtige Hinweise

Grundsätze der Hallenvergabe:

  1. Die Belegung städtischer Sporthallen erfolgt auf der Grundlage von Nr. 3.4 der Sportförderrichtlinien.
  2. Begründete Hallenwünsche der Regensburger Sportvereine, die die Voraussetzungen der Nr. 2. der Sportförderrichtlinien erfüllen, haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Sportgruppen.
  3. Hallenwünsche neugegründeter Vereine müssen innerhalb von 3 Jahren grundsätzlich hinter den begründeten Hallenwünschen älterer Vereine zurückstehen.
  4. Vereine, die eine Sportart ohne Halle nicht betreiben können, werden bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt.
  5. Typische Hallensportarten, die während des gesamten Jahres in Hallen betrieben werden, haben gegenüber den anderen Sportarten Vorrang.
  6. Die Interessen des Leistungssports haben gegenüber dem Breitensport in angemessenem Umfang Vorrang. Dadurch wird das Recht von höherklassigen Mannschaften auf intensiveres und zusätzliches Training anerkannt.
  7. Bei sonst gleichgelagerter Dringlichkeit kann das vorrangige Interesse eines Vereins an einer stadtteilbezogenen Halle (Mitgliederherkunft) anerkannt werden.
  8. Hallen, die sich für bestimmte Sportarten besonders eignen, sind verstärkt diesen Sportarten zuzuweisen.
  9. Den Vereinen sollen grundsätzlich möglichst Hallen unterschiedlicher Qualitätsstufen zugewiesen werden.
  10. Falls eine Befriedigung der Nachfrage anders nicht möglich ist, können Hallen auch in 14-tägigen Abständen zugewiesen werden. Dies gilt besonders für die Benutzergruppen nichttypischer Hallensportarten.
  11. Vereinseigene Sporthallen werden bei der Ermittlung des Hallenbedarfs angemessen berücksichtigt.
Kontakt

Michaela Haas

Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 310
93055 Regensburg

(0941) 507-1534
(0941) 507-4539
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