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Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg
Diese ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben. § 2 Stellvertreter (1) Kann ein Beiratsmitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, unterrichtet es unverzüglich seinen Stellvertreter hiervon. (2) Stellvertreter können an den Sitzungen auch bei Anwesenheit des Mitgliedes teilnehmen und mitberaten.
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung - PlV) vom 19. Dezember 2013
§ 2 Die Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Kandidaten sowie die Werbung in Verbindung mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden fallen nicht unter die Vorschriften dieser Verordnung
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
Sie ist eine nichtrechtsfähige (fiduziarische) örtliche Stiftung mit dem Sitz in Regensburg. § 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung fördert gemeinnützige Organisationen, sonstige dem Gemeinwohl verpflichtete oder dienende Einrichtungen und Vereine (§ 52 Abgabenordnung) und mildtätige Zwecke (§ 53 Abgabenordnung) in Regensburg.
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018
§ 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Bestattungsgebührensatzung der vom 04. Dezember 2006 (AMBl. Nr. 51 vom 18.
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Anlage 2 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Den Verwaltungsbeiräten/Verwaltungsbeirätinnen obliegt die Aufgabe, im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung und der für den Stadtrat und die Stadtverwaltung insbesondere geltenden Bestimmungen aller Art städtische oder stiftungseigene Einrichtungen, Betriebe, Vermögensinbegriffe oder ein sonstiges städt. Wirkungsgebiet zu betreuen. (2) Die Betreuungsaufgabe ist eine informative eine ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
September 2018 Jahresgebühr 561,00 € (mtl. 46,75 €) (2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist entweder vollständig in einem Betrag als Jahresgebühr oder für jeden Monat des Besuchsjahres in Höhe von 1/12 der Jahresgebühr als Monatsgebühr zu entrichten
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Kreativtag am Sonntag
© , W1 Termin 14.12.2025 15 bis 18 Uhr im Atelier (2.OG) Kategorie Handmade Beschreibung Das Atelier öffnet i. d. R. sonntags zu ausgewählten Terminen seine Türen für Kreative.
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Kreativtag am Sonntag
© , W1 Termin 16.11.2025 15 bis 18 Uhr im Atelier (2.OG) Kategorie Handmade Beschreibung Das Atelier öffnet i. d. R. sonntags zu ausgewählten Terminen seine Türen für Kreative.
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Kreativtag am Sonntag
© , W1 Termin 15.02.2026 15 bis 18 Uhr im Atelier (2.OG) Kategorie Handmade Beschreibung Das Atelier öffnet i. d. R. sonntags zu ausgewählten Terminen seine Türen für Kreative.
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Kreativtag am Sonntag
© , W1 Termin 19.04.2026 15 bis 18 Uhr im Atelier (2.OG) Kategorie Handmade Beschreibung Das Atelier öffnet i. d. R. sonntags zu ausgewählten Terminen seine Türen für Kreative.
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