Erneute frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026, Bebauungsplan Nr. 287, Keilberg - Hollerweg
Bauleitplanung - Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Regelverfahren
Allgemeines
©
Stadt RegensburgDer Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 20.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 287 „Keilberg - Hollerweg“ aufzustellen. Er soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet westlich der Keilberger Hauptstraße und südlich des Hollerweges erstrecken; der räumliche Geltungsbereich ist im Übrigen aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Der Ausschuss hat am 11.11.2025 einen Grundsatzbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 287 „Keilberg-Hollerweg“ gefasst, in dem auch eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 287 „Keilberg - Hollerweg“ soll weiterhin die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen inklusive der dazu gehörigen sozialen Infrastruktur sowie notwendiger Verkehrsflächen und Grünflächen sein.
Parallel dazu erfolgt die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Thomas Rötzer
Stadtplanungsamt
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.26 BVZ
93047 Regensburg
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, den 10. Dezember 2025 um 18.00 Uhr findet im Vereinsheim des DJK-SV Keilberg, Alfons-Sigl Straße 28, eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung statt.
Ergänzend wird die Veranstaltung online via Cisco Webex übertragen.
Hierzu können sich Bürgerinnen und Bürger über
www.webex.com einloggen und der Veranstaltung beiwohnen.
Meeting-Link:
Meeting ID: 2731 485 7571
Passwort: BP287-Onlineinfo
Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Fragen können über die Chatfunktion gestellt werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden hierzu eingeladen.
Bereits vorliegende Planungsunterlagen
Bekanntmachung im Amtsblatt
Hinweis:
Die Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Stadtplanungsamtes Regensburg einsehen.
Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren bis zum Satzungsbeschluss noch ändern.
Sie sind nicht rechtsverbindlich!
Stadtplanungsamt
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Datenschutz
Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise
Weitere Informationen
Einsichtnahme und Postanschrift
Stadtplanungsamt Regensburg
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo - Mi:
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Do:
8.30 - 13.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Fr:
8.30 - 12.00 Uhr