Abteilung Planung Stadtbezirke Nord/Süd/West/Ost, Verbindliche Bauleitplanung
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Aufgaben der Abteilung
Die Abteilung "Planungsbezirke Nord, Süd, West, Ost" bearbeitet alle städtebaulichen Planungen für das gesamte Stadtgebiet, ausgenommen der Innenstadt.
Über die Instrumente des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne sowie städtebaulichen Rahmenplänen, wird die Bodennutzung für neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt.
Als vorbereitender Bauleitplan umfasst der Flächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet und ist die Grundlage für die Ausarbeitung von weiteren detaillierten Plänen.
Für die konkrete Nutzungsbestimmung dienen die verbindlichen Bauleitpläne, die Bebauungspläne. Sie legen fest in welcher Art und Weise einzelne Grundstücke bebaut werden können.
Die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen zählt zu den Hauptaufgaben der Abteilung.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wird die Öffentlichkeit in den Planungsprozess eingebunden.
Bürger, Bauwillige, Planer und Investoren werden zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen beraten.
Die Mitarbeiter der Abteilung informieren Sie gerne über bestehendes Baurecht und Bebauungsmöglichkeiten auf Ihrem Grundstück.
Ansprechpartner für die Planungsbezirke "Nord, Süd, Ost und West" finden Sie unter "Beratung und Auskünfte".
Weitere Aufgaben der Abteilung
- Änderung des Flächennutzungsplanes
- Städtebauliche Beratung über Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken
- Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB (Ortsabrundungssatzung, Einbeziehungssatzung, etc)
- Erlass von Veränderungssperren
- Erstellung von Rahmenplänen
- Vorbereitung und Betreuung von städtebaulichen Wettbewerben
- Gestaltung von Stadträumen (öffentliche Straßen und Plätze)