Bebauungsplan Nr. 112-I "Simon-Sorg-Straße" , vom 23.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Regelverfahren
Allgemeines
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Stadt RegensburgDer Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 03.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112-I, Simon-Sorg-Straße zu ändern. Die Änderung soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet nördlich der Kirchmeierstraße, östlich der Autobahn A 93, sowie südlich und westlich der Sportflächen des ESV 1927 erstrecken.
Wesentliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 112-I, Simon-Sorg-Straße ist die planungsrechtliche Sicherung und Kompensation von teilweise wegfallenden Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im Geltungsbereich durch eine Ausgleichsfläche an anderer Stelle im Stadtgebiet.
Zu diesem Zweck führt die Stadt Regensburg ein Bebauungsplanverfahren durch. Dabei werden die Bürger im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung beteiligt.
Während oben genannter Frist steht das Stadtplanungsamt für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan zur Verfügung.
Sylvia Paur
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.17 BVZ
93047 Regensburg
Bitte beachten Sie, dass sich die Auslegungsräume im 2. Stock des Bürger- und Verwaltungszentrums (Treppenhaus E) befinden.
Bereits vorliegende Planungsunterlagen
Bekanntmachung im Amtsblatt
Hinweis
Amt für Stadtplanung und Mobilität
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo - Mi:
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Do:
8.30 - 13.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Fr:
8.30 - 12.00 Uhr
Datenschutz
Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
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