Beteiligung an Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen an Bebauungsplan- und / oder Flächennutzungsplanverfahren, in deren Zuge Bürgerinnen und Bürger, Betroffene und Planungsinteressierte die Möglichkeit der Information und Äußerung zu der jeweiligen Planung haben.
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
58. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "der Kremser Straße", vom 29.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 195 "südlich der Kremser Straße" vom 29.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 274, Westhafen / Ölhafen, vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024
Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
73. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen / Ölhafen vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024
Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Derzeit befindet sich kein (weiteres) Planungsverfahren im Verfahrensstand "Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 1 BauGB oder §3 Abs. 2 BauGB".
Äußerungen und Stellungnahme
Während der Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern oder Stellungnahmen abzugeben. Äußerungen und Stellungnahmen werden von der Stadtverwaltung geprüft und im Rahmen des weiteren Verfahrens dem Stadtrat entweder zur Kenntnis gegeben (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) oder zur Abwägung vorgelegt (Veröffentlichung bzw. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB).
Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Nach der Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung wird Ihnen mitgeteilt, wie der Stadtrat über Ihre Stellungnahmen entschieden hat. Nach diesem Verfahrensschritt erfolgt keine separate Eingangsbestätigung oder Zwischenbenachrichtigung.
Ihre Stellungnahme zu dem entsprechenden Verfahren senden Sie bitte per Email an den für das Verfahren genannten Ansprechpartner(in) oder an das Stadtplanungsamt.
Zudem können Sie Ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt zu Protokoll geben.
Datenschutz
Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter