76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd", vom 26.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025
Wiederholte Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Regelverfahren
Allgemeines

In den vergangenen Jahren sind durch unterschiedliche städtebauliche Maßnahmen im Bereich der Altstadt Stellplätze entfallen. Zudem werden in absehbarer Zukunft weitere Stellplätze aufgrund von geplanten Maßnahmen entfallen, wie z.B. durch den Hochwasserschutz in der Werftstraße und die verkehrlichen Maßnahmen in der Wöhrdstraße. Des Weiteren könnte durch den Bau der Mobilitätsdrehscheibe im Zuge der Verkehrsberuhigung Altstadt eine Verlagerung von öffentlich bewirtschafteten Stellplätzen im Bereich der Innenstadt erfolgen.
Ein Ausgleich dieser künftig schwindenden Anzahl an Stellplätzen wird daher erforderlich.
Ziel der Planung ist es deshalb an dieser Stelle eine Mobilitätsdrehscheibe zu realisieren. Dazu sollen einerseits ein Parkhaus und oberirdische Stellplätze, andererseits weitere Mobilitäts- und Serviceeinrichtungen auf dem Areal des ehemaligen Eisstadions und des ehemaligen Winterhafens errichtet werden.
Durch deren Bau soll die vorhandene Kapazität von derzeit ca. 670 Stellplätze auf rund 1.000 Stellplätze erhöht werden.
Künftig soll die Parkierungsanlage vorrangig Pendler- und Besuchsverkehren dienen, um die Innenstadt verkehrlich zu entlasten sowie Raum zu schaffen, die Aufenthaltsqualität im Altstadtbereich zu erhöhen.
Der Parkplatz Unterer Wöhrd stellt einen idealen Standort dar, um eine Mobilitätsdrehscheibe herzustellen, die den Motorisierten Individualverkehr (MIV) mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und neuen Mobilitätsformen (bspw. E-Scooter) verknüpft.
Zusätzliche Serviceangebote wie Hotelshuttle, Paketstation und Lastenrad-Verleihstation sollen weitere Nutzergruppen ansprechen.
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung zu schaffen ist der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 279 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Beteiligung erfolgt von 26. August 2025 bis 2.Oktober 2025
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sowie umweltbezogene Informationen
Baugrund
Klima
Umweltbezogene Stellungnahmen
Bekanntmachung im Amtsblatt
Sylvia Paur
Stadtplanungsamt
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.17 BVZ
93047 Regensburg
Hinweis
Zusätzlich wird eine öffentliche Auslegung bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass sich die Auslegungsräume im 2. Stock des Bürger- und Verwaltungszentrums (Treppenhaus E) befinden.
Stadtplanungsamt
D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo - Mi:
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Do:
8.30 - 13.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr
Fr:
8.30 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen zum Thema "Mobilitätsdrehscheibe" finden Sie auf folgender Internetseite
Datenschutz
Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise