Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“
Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen verlängert
Der Regensburger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ bis zum 31. Dezember 2033 zu verlängern.
Das Sanierungsgebiet besteht seit dem Jahr 2011. Mit der Einleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollte gewährleistet werden, dass bei der weiteren Entwicklung des Obermünsterviertels die verschiedenen sozialen, städtebaulichen und ökonomischen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Stadt berücksichtigt und abgestimmt werden.
Aufgrund dringend notwendiger Maßnahmen in anderen Bereichen der Altstadt musste die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen des Obermünsterviertels zunächst zurückgestellt werden. Mit dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes im kommenden Frühjahr soll der Projektfortschritt nun sichergestellt werden.
Sanierungsziele noch nicht vollumfänglich erreicht
Die Stadt Regensburg ist der Auffassung, dass die wesentlichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ noch nicht im gewünschten Maß erreicht worden sind. Die zu Beginn des Sanierungsprozesses festgestellten städtebaulichen Missstände konnten bis heute noch nicht vollständig behoben werden, weshalb die Aufgabe einer städtebaulichen Aufwertung des Gebietes weiterhin besteht. Hierbei geht es um bauliche, klimatische und stadtgestalterische Inhalte sowie Themen rund um Grün, Verkehr und Parkierung.
Insbesondere aufgrund des Handlungsbedarfes an der Obermünsterstraße und dem Obermünsterplatz, welche bereits im Vorgriff auf die für 2028 vorgesehene umfassende Sanierung durch temporäre Sofortmaßnahmen begleitet wird, rechnet die Stadtverwaltung mit längeren Planungs- und Investitionszeiträumen, sodass eine Verlängerung um acht Jahre beschlossen wurde.
Weitere Informationen
Die Beschlussvorlage ist in voller Länge unter https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22130 einsehbar.
Die Sanierungssatzung kann unter www.regensburg.de/stadtrecht/604653/satzung-ueber-die-foermliche-festlegung-des-sanierungsgebietes-obermuensterviertel-der-stadt-regensburg-vom-11-juli-2011.html und auch beim Amt für Stadtentwicklung (D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 1.051, Telefon (0941) 507-1662) eingesehen werden.
5. Januar 2026
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