Luftreinhalteplan Regensburg
Im Luftreinhalteplan 2004, der 1. Fortschreibung vom Dezember 2010 sowie in der 2. Fortschreibung vom November 2017 sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Regensburg genannt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt hat die Europäische Union am 27. September 1996 die Richtlinie 96/62/EG des Rates über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. Diese so genannte Luftqualitätsrahmenrichtlinie dient der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards.
Am 28.12.2004 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz den Luftreinhalteplan für die Stadt Regensburg in Kraft gesetzt. Der Regensburger Luftreinhalteplan wurde von der Regierung der Oberpfalz unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und der Stadt Regensburg erstellt.
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Regensburg
Wegen den in 2004 bis 2006 erneut aufgetretenen Überschreitungen bei Feinstaub PM10 wurde die Regierung der Oberpfalz beauftragt, zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Stadt Regensburg gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG den Entwurf der Ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplan für die Stadt Regensburg zu erstellen.
Am 01.03.2011 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg in Kraft gesetzt.
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Regensburg
2014 wurden im bayernweiten Vergleich unerwartet häufig hohe Feinstaubwerte gemessen. Außerdem gaben im Laufe des Jahres 2015 die Messergebnisse des Luft-hygienischen Landesüberwachungssystem Bayern für Regensburg Anlass zu der Annahme, dass der Grenzwert für das Jahresmittel der NO2-Immissionen wohl über-schritten werden wird. Dies hat sich letztendlich mit einem Messwert von 41 μg/m³ für das Jahresmittel auch bewahrheitet. Die Stadt Regensburg hat daher mit Schreiben vom 15.10.2015 eine 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beantragt, deren wesentliche Maßnahme die Einführung einer Umweltzone ist.
Die Regierung der Oberpfalz hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Stadt Regensburg gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg erstellt.
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind vorgesehen:
Maßnahme 1:
Einführung einer Umweltzone
Maßnahme 2:
Verschiebung der Verteilung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehren des Umweltverbundes bis zum Jahr 2030.
Maßnahme 3:
Umstellung der städtischen Busflotte.
Maßnahme 4:
Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie.
Maßnahme 5:
Programm zur Förderung der Elektromobilität.