Die Feinstaubmessung erfasst alle teilchenförmigen Stoffe in der Luft, also Feststoffe und Flüssigkeitströpfchen (Aerosole). Gesetzlich vorgeschrieben ist die Messung aller Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm.
Feinstaub besteht in der Regel aus einer Vielzahl unterschiedlicher Substanzen, beispielsweise Dieselruß, Ruß aus Holzfeuerungen, Mineralstaub, Pollen, aufgewirbelter Straßenstaub, Reifen- und Bremsabrieb und (im Winter) Streusalz sowie aus in der Luft durch chemische Reaktionen gebildeten Partikeln. Grundsätzlich werden bei Feinstaub in Regensburg derzeit alle Grenzwerte eingehalten.
Bei Stickstoffdioxid kann der Grenzwert momentan bayernweit noch nicht überall eingehalten werden. Insbesondere an dicht bebauten Innerortsstraßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen wird der Grenzwert an einzelnen Messstationen noch überschritten. Dies war an der Messstation Regensburg/Rathaus noch bis ins Jahr 2013 der Fall (Jahresmittelwert 2013: 42 µg/m³). Nach der vorläufigen Auswertung der Messdaten des Jahres 2014 wurde für Stickstoffdioxid mit 38 µg/m³ der Grenzwert an der Messstation eingehalten.