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Aktuell: FAQs zur Luftqualität in Regensburg

Fragen und Antworten zum Thema Feinstaubbelastung

Geringe Feinstaubbelastung 2016

2016 wurden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub in Regensburg sehr deutlich unterschritten. Der über ein Kalenderjahr gemittelte zulässige Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde mit 18 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich unterschritten. Tage mit über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, von denen 35 pro Jahr zulässig sind, traten 2016 nicht auf.

Die geringen Werte entsprechen der Gesamtsituation des Jahres 2016 in Bayern mit einem unterdurchschnittlichen Niveau an Überschreitungstagen. Dies ist in erster Linie dem Wetter geschuldet, welches im vergangenen Jahr nur geringe Zeiten aufwies, welche die Anreicherung der Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft begünstigten. Im Vergleich zu anderen bayerischen Großstädten war Regensburg 2016 die einzige Stadt ohne Überschreitungstage.


Wie hoch war die Feinstaubbelastung 2015?

2015 wurden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub deutlich unterschritten. Der über ein Kalenderjahr gemittelte zulässige Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde mit 22 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich unterschritten. Tage mit über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, von denen 35 pro Jahr zulässig sind, traten 2015 11 auf.

Im Jahr 2014 haben sich in der Nähe der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) am Standort Regensburg/Rathaus mehrere größere Baustellen auf die Feinstaubmesswerte ausgewirkt. Auf den Straßen rund um die Messstation verkehrten zahlreiche Baustellenfahrzeuge, welche den Baustaub aufwirbelten. Dadurch wiesen die Messungen mehr Überschreitungen des Feinstaub-Tagesmittelgrenzwertes auf, als gemäß der Messdaten der letzten Jahre und der allgemeinen Belastungssituation im Umfeld der Messstation zu erwarten gewesen wären.

 


Warum lag Regensburg im Jahr 2014 an der Spitze der mit Feinstaub belasteten Städte in Bayern?

Im Jahr 2014 haben sich in der Nähe der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) am Standort Regensburg/Rathaus mehrere größere Baustellen auf die Feinstaubmesswerte ausgewirkt. Auf den Straßen rund um die Messstation verkehrten zahlreiche Baustellenfahrzeuge, welche den Baustaub aufwirbelten. Dadurch wiesen die Messungen mehr Überschreitungen des Feinstaub-Tagesmittelgrenzwertes auf, als gemäß der Messdaten der letzten Jahre und der allgemeinen Belastungssituation im Umfeld der Messstation zu erwarten gewesen wären.


Was bedeuten die Werte? Ab wie vielen Überschreitungen wird es gefährlich?

Nach einer EU-Vorgabe ist der Grenzwert für die Feinstaubbelastung im Jahresmittel auf 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) festgelegt. Daneben ist ein Grenzwert für das Tagesmittel von 50 µg/m³ festgelegt. Er darf im Kalenderjahr an maximal 35 Tagen überschritten werden. Beide Grenzwerte stellen Vorsorgewerte dar – ihre Überschreitung bewirkt keine unmittelbare Gefährdung. Mit einem im Jahr 2014 gemessenen Jahresmittelwert von 27 µg/m³ und insgesamt 30 Tagen mit einem Tagesmittelwert über 50 µg/m³ wurden in Regensburg beide Grenzwerte eingehalten.


Was passiert, wenn die Grenzwerte überschritten werden?

Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten wie Feinstaub ist ein Luftreinhalteplan zu erstellen, der Maßnahmen festlegt, um die Immissionsbelastung zu senken. Für die Stadt Regensburg liegt bereits ein solcher Luftreinhalteplan vor, der mittlerweile einmal fortgeschrieben wurde. Luftreinhaltepläne müssen ebenso wie Grenzwertüberschreitungen über den Bund an die EU gemeldet werden.


Von welchen Stoffen gab es bei den Messungen im Jahr 2014 eine besonders hohe Konzentration?

Die Feinstaubmessung erfasst alle teilchenförmigen Stoffe in der Luft, also Feststoffe und Flüssigkeitströpfchen (Aerosole). Gesetzlich vorgeschrieben ist die Messung aller Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm.

Feinstaub besteht in der Regel aus einer Vielzahl unterschiedlicher Substanzen, beispielsweise Dieselruß, Ruß aus Holzfeuerungen, Mineralstaub, Pollen, aufgewirbelter Straßenstaub, Reifen- und Bremsabrieb und (im Winter) Streusalz sowie aus in der Luft durch chemische Reaktionen gebildeten Partikeln. Grundsätzlich werden bei Feinstaub in Regensburg derzeit alle Grenzwerte eingehalten.

Bei Stickstoffdioxid kann der Grenzwert momentan bayernweit noch nicht überall eingehalten werden. Insbesondere an dicht bebauten Innerortsstraßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen wird der Grenzwert an einzelnen Messstationen noch überschritten. Dies war an der Messstation Regensburg/Rathaus noch bis ins Jahr 2013 der Fall (Jahresmittelwert 2013: 42 µg/m³). Nach der vorläufigen Auswertung der Messdaten des Jahres 2014 wurde für Stickstoffdioxid mit 38 µg/m³ der Grenzwert an der Messstation eingehalten.


Welche Faktoren können den Feinstaubwert beeinflussen?

Neben den oben genannten Verursachern der Feinstaubbestandteile wirkt sich vor allem der meteorologische Charakter eines Jahres auf die Feinstaubbelastung aus. So führt ein strenger Winter mit anhaltenden Inversionswetterlagen (schlechte Durchmischung der Luft, erschwerter Abtransport der Schadstoffe) zu höheren Feinstaubwerten als ein regnerischer und milder Winter.


Wo wird in Regensburg genau gemessen?

Die Messstation des Landesamtes für Umwelt (LfU) befindet sich in der Nähe des Neuen Rathauses. Nähere Informationen zum Standort sowie die tagesaktuellen Messdaten sind auf den Seiten des LfU einsehbar.

Die Luftschadstoffmessungen werden bayernweit mit einheitlichen Gerätetypen gemessen. Die Messwerte werden als Halbstundenmittelwerte kontinuierlich bestimmt und zu Tages- und Jahreswerten zusammengefasst. Alle wichtigen Informationen zum LÜB sind in einer Kurzinformation zusammengefasst.


Was tut Regensburg, um die Feinstaubbelastung zu verringern?

Im Luftreinhalteplan der Stadt Regensburg sind konkrete Ziele und Maßnahmen festgelegt, die die Luftqualität in der Stadt dauerhaft verbessern sollen – darunter die Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs, der Einsatz eines dynamischen Parkplatzleitsystems, die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten und eine verstärkte Begrünung der Innenstadt.

Das bayerische Umweltministerium stellt auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen zur Verringerung der Feinstaubbelastung zur Verfügung. Dort sind auch die bisher in Bayern veröffentlichten 17 Luftreinhaltepläne einsehbar. Aus diesen wird ersichtlich, dass sich die örtliche Situation in den betroffenen Städten häufig unterscheidet und ein der jeweiligen Lage angepasstes Bündel an Minderungsmaßnahmen erforderlich ist.