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Ferienprogramm des Amtes für Sport und Freizeit

Informationen zur Anmeldung

Die Anmeldung für die Winter-, Oster-, und Faschingsferien startet am 20.11.2024.

Bitte beachten:

Es gibt

  1. Angebote, bei denen die Anmeldungen direkt über das Amt für Sport und Freizeit laufen
    Anmeldeschluss für diese Angebote, die direkt über das Anmeldeformular des Amtes für Sport und Freizeit zu buchen sind, ist grundsätzlich eine Woche vor jeweiligem Kursbeginn. Bitte senden Sie die Anmeldeformulare an sportamt@regensburg.de.
    Die Anmeldung zum Kurs bestätigen wir Ihnen per kurzer Mailbestätigung.
  2. Angebote von Kooperationspartnern, bei denen die Anmeldungen direkt über die Kooperationspartner abgewickelt werden
    Über den Anmeldeschluss der externen Kooperationspartner, bei denen Sie sich direkt anmelden können, informieren Sie sich bitte direkt dort. Je nach Kurs und Rahmenbedingungen kann unterschiedlich spontan agiert bzw. reagiert werden.

Bitte beachten Sie den entsprechenden Hinweis bei den einzelnen Kursen unter "Anmeldung".

Faschingsferien - Veranstaltungen für das Alter 10 Jahre

03. - 07.03.2025

Parkour & Ninja Warrior (Faschingsferien) Bringzeit: 08.30 - 09.00 Uhr; Programm: 09.00 - 16.00 Uhr; Abholzeit: 16.00 - 16.30 Uhr

03. - 07.03.2025

Faschingsferien Eislauf-Fun-Kurs täglich von 12.30 - 13.20 Uhr


Bitte beachten: Anmelde- und Teilnehmerbedingungen für die Ferienkurse

Anmeldung

Grundsätzlich sind die Kurse des Amts für Sport und Freizeit Schnupperkurse.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem digitalen Anmeldeformular des Amtes für Sport und Freizeit.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Sollten dem Amt bereits am ersten Tag des Anmeldezeitraumes mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze für die Aktion zur Verfügung stehen, werden diese noch am selben Tag per Losverfahren vergeben.

Versicherung

Die Stadt Regensburg versichert gegen Unfall (Invalidität und Todesfall) und Haftpflicht. Eine bestehende Privathaftpflichtunfallversicherung / Privathaftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig.

Abmeldung

Die Abmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich beim Amt für Sport und Freizeit bzw. per Mail oder per FAX. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bei Rücktritt zu dem angemeldeten Kurs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 13,- erhoben. Abmeldung von einem angemeldeten Kurs ist bis einen Arbeitstag vor Kursbeginn möglich.
Bei Abbruch oder Nichterscheinen des Kurses wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Bei Krankheit ist nach Vorlage eines Attests eine kostenlose Abmeldung vor Kursbeginn möglich. Bei Krankheit während dem Kurs wird nach Vorlage des Attests die Kursgebühr anteilig rückerstattet.

Die sonstigen Anmelde-/Teilnahmebedingungen des Amtes für kommunale Jugendarbeit gelten hierzu analog.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Das Amt für kommunale Jugendarbeit, das Amt für Sport und Freizeit und die Leitungen der Freizeiten sind bei Anmeldung und Fahrtantritt über evtl. Krankheiten, regelmäßigen Medikamentenbedarf und sonstige Besonderheiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen. 
Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die volle Teilnahme an allen Programmpunkten, insbesondere das Baden bzw. das Schwimmen gestattet, wenn nicht schriftlich von Seiten der Erziehungsberechtigten beim Amt für kommunale Jugendarbeit oder der Leitung der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird.

Während jeder Veranstaltung sind die Betreuerinnen und Betreuer bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter des Veranstalters. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr. 
Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, wenn diese das Gelingen der Veranstaltung gefährden. In diesem Falle werden die Kosten für die Rück-führung der Teilnehmerin/des Teilnehmers den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Bereits gebuchte Leistungen (z. B. Verpflegung) können nicht zurückerstattet werden. 

Das Amt für kommunale Jugendarbeit behält sich das Recht vor, aus unvorhersehbaren Gründen/Ereignissen die Ferienfreizeiten rechtzeitig abzusagen bzw. Teilnahmeplätze zu reduzieren. Dies hat zur Folge, dass bereits zugesagte Teilnahmen an der Aktion wieder zurückgenommen werden müssen. Die Erziehungsberechtigten werden vom Amt für kommunale Jugendarbeit rechtzeitig darüber informiert.

Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss bei Auslandsfahrten im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jede und jeder selbst verantwortlich, auch für die Gewährleistung eines entsprechenden Krankenversicherungsschutzes. 
Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen; bei Freizeiten im Ausland empfehlen wir auch den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Eine Speicherung der Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Besonderheiten der Teilnehmenden erfolgt zum Zwecke der Organisation und Rechnungsstellung von Kursen, Ferienmaßnahmen und Internationalen Begegnungen. Die Daten werden an die Kursleitung zur Information weitergegeben. Eine Löschung der Daten erfolgt nach der Verjährungsfrist von Ansprüchen. 
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz siehe www.regensburg.de/Datenschutz.