Anmeldung
Grundsätzlich sind die Kurse des Amts für Sport und Freizeit Schnupperkurse.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular des Amtes für Sport und Freizeit oder per Mail- bzw. FAX-Übermittlung. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Die Rechnung ist zugleich die Teilnahmebestätigung.
Sollten dem Amt bereits am ersten Tag des Anmeldezeitraumes mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze für die Aktion zur Verfügung stehen, werden diese noch am selben Tag per Losverfahren vergeben.
Versicherung
Die Stadt Regensburg versichert gegen Unfall (Invalidität und Todesfall) und Haftpflicht. Eine bestehende Privathaftpflichtunfallversicherung / Privathaftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig.
Abmeldung
Die Abmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich beim Amt für Sport und Freizeit bzw. per Mail oder per FAX. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
Bei Rücktritt zu dem angemeldeten Kurs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 13,- erhoben. Abmeldung von einem angemeldeten Kurs ist bis einen Arbeitstag vor Kursbeginn möglich.
Bei Abbruch oder Nichterscheinen des Kurses wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Bei Krankheit ist nach Vorlage eines Attests eine kostenlose Abmeldung vor Kursbeginn möglich. Bei Krankheit während dem Kurs wird nach Vorlage des Attests die Kursgebühr anteilig rückerstattet.
Die sonstigen Anmelde-/Teilnahmebedingungen des Amtes für kommunale Jugendarbeit gelten hierzu analog.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Amt für kommunale Jugendarbeit, das Amt für Sport und Freizeit und die Leitungen der Freizeiten sind bei Anmeldung und Fahrtantritt über evtl. Krankheiten, regelmäßigen Medikamentenbedarf und sonstige Besonderheiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die volle Teilnahme an allen Programmpunkten, insbesondere das Baden bzw. das Schwimmen gestattet, wenn nicht schriftlich von Seiten der Erziehungsberechtigten beim Amt für kommunale Jugendarbeit oder der Leitung der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird.
Während jeder Veranstaltung sind die Betreuerinnen und Betreuer bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter des Veranstalters. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr.
Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, wenn diese das Gelingen der Veranstaltung gefährden. In diesem Falle werden die Kosten für die Rück-führung der Teilnehmerin/des Teilnehmers den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Bereits gebuchte Leistungen (z. B. Verpflegung) können nicht zurückerstattet werden.
Das Amt für kommunale Jugendarbeit behält sich das Recht vor, aus unvorhersehbaren Gründen/Ereignissen die Ferienfreizeiten rechtzeitig abzusagen bzw. Teilnahmeplätze zu reduzieren. Dies hat zur Folge, dass bereits zugesagte Teilnahmen an der Aktion wieder zurückgenommen werden müssen. Die Erziehungsberechtigten werden vom Amt für kommunale Jugendarbeit rechtzeitig darüber informiert.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss bei Auslandsfahrten im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jede und jeder selbst verantwortlich, auch für die Gewährleistung eines entsprechenden Krankenversicherungsschutzes.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen; bei Freizeiten im Ausland empfehlen wir auch den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Eine Speicherung der Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Besonderheiten der Teilnehmenden erfolgt zum Zwecke der Organisation und Rechnungsstellung von Kursen, Ferienmaßnahmen und Internationalen Begegnungen. Die Daten werden an die Kursleitung zur Information weitergegeben. Eine Löschung der Daten erfolgt nach der Verjährungsfrist von Ansprüchen.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz siehe www.regensburg.de/Datenschutz.