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Beschlagnahme von Medien

Im Unterschied zur Indizierung wird bei der Beschlagnahme nicht eine bestimmte Personengruppe vom Konsum ausgeschlossen, sondern das Medium wird ganz vom Markt genommen (eingezogen) und darf somit auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Über eine Beschlagnahme entscheiden die Strafverfolgungsbehörden.