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Fachverkäufer/-in - Metzgerei

„Darf’s ein bisschen mehr sein?“ So lautet ein oft gehörter Spruch in den Fleischer- fachgeschäften, aber die Ausbildung zur Fachverkäuferin ist viel komplexer und interessanter als man diesem Satz entnehmen kann.
Die Fachverkäuferin oder der Fachverkäufer muss über umfassende Produktkenntnisse und ihre grundlegenden Herstellungsverfahren Bescheid wissen. Das Lebensmittelrecht, die Hackfleischverordnung, die Zusatzstoffzulassungsverordnung oder die Kennzeichnungs- verordnung sind nur einige wenige Bestimmungen, die von den Verkäuferinnen beachtet werden müssen. Dem Verkaufsgespräch kommt besondere Bedeutung während der Ausbildung zu.

Grundbildung 

  • Unfallverhütung und Arbeitsgestaltung
  • Hygiene
  • Nahrungsinhaltsstoffe
  • Ernährungslehre
  • Werterhaltung der Lebensmittel

Fachbildung 

  • Lebensmittelrechtliche Vorschriften
  • Grundlagen des Verkauf
  • Fleisch im Verkauf
  • Hackfleischverordnung
  • Wurst- und Fleischware
  • Küchenmäßig vorbereitete und tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse
  • Zutaten zum Würzen und Verfeinern
  • Mayonnaisen, Salatsoßen, Feinkostsalate
  • Zusatzsortiment

Ausbildung:

  • dreijährige Ausbildungszeit
  • Probezeit (ca. 3 Monate)
  • während der 3 Jahre, Teilzeitunterricht an der Berufsschule
  • Gehilfinnenprüfung zur Fachverkäuferin