Nach der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags stellten ab Montag, den 11. Januar 2021 alle bayerischen Schulen den Präsenzunterricht ein. Der Distanzunterricht wird bis 14. Februar 2021 verlängert.
Die Schülerinnen und Schüler werden - wie es sich an der Städtsichen Berufsschule II schon vor Weihnachten bewährt hat - nach dem offiziellen Stundenplan und mit einer Videoplattform online unterrichtet. Sie werden zu jeder Unterrichtsstunde zur Videositzung eingeladen, die Lehrkräfte kontrollieren die Onlineanwesenheit und unterrichten die Schülerinnen und Schüler mit allen Möglichkeiten dieser Plattform.
Die Betriebe stellen die Schülerinnen und Schüler am regulären Berufsschultag für die Teilnahme am Distanzunterricht frei.
Konzept zum Distanzunterricht an der Städt. Berufsschule II
Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder zum Digitalunterricht
FAQ zur Durchführung von Distanzunterricht
Bayerisches Kultusministerium
Antworten aus dem Kultusministerium auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Situation (FAQs)
Hilfsangebote in der Coronakrise
Sollte der Präsenzunterricht in Teilen oder vollständig wieder möglich sein, steht der Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 bis auf Weiteres unter besonderen Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept 2020/21
Wichtig ist neben der Maskenpflicht und der allgemein bekannten bedeutsamen Hygiene, wie sorgfältiges Händewaschen und das Verhalten beim Niesen oder Husten Folgendes:
Schüler und Schülerinnen dürfen bei leichten, neu aufgetretenen Krankheitssymptomen, wie Schnupfen und gelegentlichem Husten, erst dann die Schule besuchen, wenn nach mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde.
Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Zusätzlich ist ein ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorzulegen (hierüber entscheidet der Arzt).
Rahmen-Hygieneplan des bayerischen Kulturministeriums
Wie werden im Falle von Corona-Fällen die Schülerinnen und Schüler über Quarantänemaßnahmen informiert?
Schülerinnen und Schüler werden direkt vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt bzw. persönlich von einer Lehrkraft informiert. Erhalten Sie keine direkte Nachricht, sind Sie nicht betroffen. Weitere telefonische Anfragen bzw. Mails an Klassenleiter*innen erübrigen sich.
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Coronavirus sowie über die aktuellen Risikogebiete.
Robert-Koch-Insitut