Schulbesuch
Für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine besteht die Möglichkeit, freiwillig an schulischen Angeboten teilzunehmen. In der Regel werden dies „Pädagogische Willkommensgruppen“ sein, die eine erste schulische Integration ermöglichen.
Für Interessierte gilt folgendes Verfahren:
Ukrainische Kinder und Jugendliche, die ein schulisches Angebote wahrnehmen möchten, wenden sich mit ihren Eltern an die nächstgelegene Schule. Dort werden zunächst die Daten erfasst und an die Steuerungsgruppe unter Leitung des Staatlichen Schulamtes weitergegeben. Die Kinder und Jugendlichen werden dann einer Schule, die ein entsprechendes Willkommensangebot bereit hält, zugewiesen.
Die gesetzliche Schulpflicht setzt für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach drei Monaten ein.
Das Schulsystem in Bayern ist anders aufgebaut, als in der Ukraine. Es gibt mehrere Schulabschüsse und Schularten. Einen guten Überblick in ukrainischer Sprache finden Sie bei Mein Bildungsweg.
Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.