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Arbeit und Ausbildung - Робота і Освіта

Hier finden Sie Informationen zu Arbeitserlaubnis, -vermittlung und Ausbildung.

Arbeitserlaubnis

Mit dem vorläufigen Dokument über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Dieses vorläufige Dokument der Ausländerbehörde und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin).

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit vermittelt Arbeit. Sie hilft Ihnen bei der Arbeitssuche, Ausbildung, beruflicher Qualifizierung und Sprachkursen.

Agentur für Arbeit Regensburg
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
(+49 911) 178-7915
E-Mail: ZWQucnV0bmVnYXN0aWVicmEkZ3J1YnNuZWdlcg==

Ausbildung

Neben dem Studium gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit eine betriebliche Ausbildung zu machen. Diese beginnt nach dem Abschluss einer allgemeinbildenden Schule und dauert zwischen 2 und 3,5 Jahre. Die praktische Ausbildung findet in einem Betrieb (Firma, Geschäft, Praxis usw.) statt. Ergänzend besucht man mehrmals pro Woche oder für mehrere Wochen am Stück eine Berufsschule. In Deutschland gibt es rund 350 Ausbildungsberufe. Weitere Informationen auch auf Ukrainisch und Russisch findet man auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.