Finanzielle Unterstützung - Фінансова підтримка
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Seit dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Alle wichtigen Informationen dazu und wie Sie schnell Hilfe beantragen können, finden Sie hier.
Bankkonto
Sie können bei jeder Bank ein Konto eröffnen. Hierzu reicht ein Ausweisdokument und ein Ankunftsnachweis oder eine Meldebescheinigung.
Gutscheinaktion BdS und BRK
In einem gemeinschaftlichen Projekt des Bund der Selbstständigen (BdS) und des BRK-Kreisverbands Regensburg werden an ankommende Geflüchtete aus der Ukraine Gutscheine in Höhe von 25,- € pro Person verteilt, die in teilnehmenden Geschäften in Regensburg & Umgebung für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden können. Die Gutscheine werden zu festgelegten Zeiten in der Kreisgeschäftsstelle ausgegeben.