Kosten der Unterkunft
Ihre Mietkosten können im Rahmen der Leistungsgewährung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Sofern Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, ist für die Übernahme der Mietkosten eine Genehmigung notwendig. Bitte sprechen Sie daher vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit dem entsprechenden Mietangebot oder einer Ausfertigung des Mietvertrages beim Amt für Soziales vor.
Um Ihnen die Anmietung von Wohnraum zu erleichtern, geben wir Ihnen die folgenden Orientierungswerte, die sich aus dem gültigen Mietspiegel der Stadt Regensburg errechnen und den ortsüblichen Mieten entsprechen, an die Hand:
Personenzahl |
Max. Wohnungsgröße |
Angemessene Kaltmiete |
1-Personenhaushalt |
50 qm |
508,50 € |
2-Personenhaushalt |
65 qm |
624,65 € |
3-Personenhaushalt |
75 qm |
704,25 € |
4-Personenhaushalt |
90 qm |
826,20 € |
5-Personenhaushalt |
105 qm |
952,35 € |
6-Personenhaushalt |
120 qm |
1.081,20 € |
7-Personenhaushalt |
135 qm |
1.213,65 € |
8-Personenhaushalt |
150 qm |
1.350,00 € |