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Freiwilligendienste
Auf den Langzeitfreiwilligendienst, den früheren EFD, soll an dieser Stelle besonders eingegangen werden. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können sich auf diesem Weg 2 bis 12 Monate lang vor allem im europäischen Ausland engagieren.
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2010 - 2018 - Instandsetzung der Steinernen Brücke
Bis 1791 überbrückte eine hölzerne Zugbrücke die Donau an dieser Stelle. 1784 Mächtiger Eisstoß und Hochwasser zerstören die zwei Brücken zum Oberen Wöhrd sowie die Mühlen, Schleif-, Polier- und Hammerwerke auf den Pfeilerbeschlächten.
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IE-Anlagen: Bescheide und Anordnungen
Soweit der Genehmigungsbescheid Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält, sind die entsprechenden Stellen unkenntlich zu machen. Dies gilt für Bescheide, die seit dem 13. Januar 2013 erlassen wurden, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
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Instandsetzung der Steinernen Brücke
Bis 1791 überbrückte eine hölzerne Zugbrücke die Donau an dieser Stelle. 1784 Mächtiger Eisstoß und Hochwasser zerstören die zwei Brücken zum Oberen Wöhrd sowie die Mühlen, Schleif-, Polier- und Hammerwerke auf den Pfeilerbeschlächten.
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
(5) Die Leistungen der Stiftung dürfen die gesetzlichen Pflichtleistungen nicht ersetzen oder an deren Stelle treten; sie sollen diese vielmehr sinnvoll ergänzen. § 5 Verwaltung der Stiftung (1) Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten
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Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung – MarktS) vom 31. Mai 2010
(2) Das Erlaubnisverfahren kann über eine einheitliche Stelle und auf Verlangen auch auf elektronischem Weg abgewickelt werden. (3) Über die Zulassungsanträge entscheidet die innerhalb einer Frist von drei Monaten.
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen. (3) Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach Absatz 2 Sätze 1 und 3 kann nur einmal jährlich beantragt werden
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
Insbesondere ist es untersagt, Striche und Bemerkungen anzubringen, verblaßte Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu behandeln, zu radieren, Teile oder Seiten zu entfernen, Siegel abzutrennen, Archivstücke durchzuzeichnen oder als Schreibunterlage zu verwenden
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
Die Anträge sind für jedes Besuchsjahr bis spätestens 1.12. bei der Leitung der Musischen Früherziehung bzw. bei der Sing- und Musikschule der zu stellen. Wird ein Antrag nach dem 1.12. gestellt, so ist eine Gebührenermäßigung erstmalig ab dem Antragsmonat möglich.
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Datenschutz
Zuständiger behördlicher Datenschutzbeauftragter: Thomas Köckerbauer Maximilianstr. 13 93047 Regensburg E-Mail: datenschutz (at) regensburg.de Telefon: (0941) 507 - 2114 Fax: (0941) 507 - 4119 Bayerisches Datenschutzgesetz Wir unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
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