Logo Stadt Regensburg

Suche auf regensburg.de

822 Ergebnisse

Kulturführer im CD-Format

Die Kosten betragen € 3,- Erhältlich im Kulturamt Die folgenden 9 CD-Führer sind auch als Kulturführer-Reihe Regensburg zu erwerben: Albertus Magnus Das Alte Reich und der Reichstag in Regensburg document Neupfarrplatz Sternberg & Goethe Baierwein – Zur Kulturgeschichte des Weins in der Region Regensburg 1809 – Napoleon in Bayern – Schicksalsjahre zwischen Krieg und Frieden Furtmeyr, ...

Gefunden in: Artikel

Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024

(2) Ist aufgrund einer Nebenbestimmung die Wirksamkeit einer Genehmigung erloschen, so ist der Raum wieder als Wohnraum zu behandeln und Wohnzwecken zuzuführen. § 9 Negativattest Bei Maßnahmen, für die eine Genehmigung nicht erforderlich ist, weil Wohnraum nicht vorhanden ist oder keine Zweckentfremdung entsprechend § 3 Abs. 2 vorliegt, ist auf Antrag ein Negativattest auszustellen

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993

Der Verkauf von Getränken in Dosen ist untersagt. 9. Betriebslärm, Veranstaltungen und Musik Musikalische und sonstige Veranstaltungen auf der genutzten Fläche sind untersagt.

Gefunden in: Stadtrecht

Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000

(2) Eine eventuelle Änderung von Veranstaltungen oder Anfangszeiten begründet- unbeschadet der Regelung des § 6 - keinerlei Ansprüche des Benutzers gegen Theater Regensburg. § 9 Garderobe (1) Die Besucher müssen Mäntel, Hüte, Stöcke, Schirme, größere Pakete und dergleichen in der Kleiderabgabe abgeben

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005

(2) Weitere Einzelheiten zu den Verpflichtungen des Anlieferers sowie zur Weisungsbefugnis des Zweckverbandspersonals können in einer Betriebsordnung näher geregelt werden. § 9 Bewehrungsvorschrift (1) Nach Art. 26 Abs. 1 und 2 KommZG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer gegen die Überlassungsverbote in § 2 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Treffpunkt Seniorenbüro - Aktivzentrum

Was können wir Ihnen anbieten: Bereitstellung einer Werkstatt mit Werkzeugen und der handwerklichen Hilfestellung Kleine Reparaturarbeiten Kurse für Kleingruppen, wie z.B Drechseln Zeit: Die Werkstatt ist jeden Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr durch Ehrenamtliche besetzt. Ort: Treffpunkt Seniorenbüro - Aktivzentrum, Theodor-Heuss-Platz 4, 93051 Regensburg Kosten: ...

Gefunden in: Artikel

Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 01. Juli 2015

(3) Hierin wird er / sie von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützt. § 9 Arbeitsgruppen (1) Der Jugendbeirat kann projektbezogene Arbeitsgruppen einrichten, um sich intensiver mit bestimmten Themen zu beschäftigen

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung - RFwS) vom 10. Oktober 2016

Hat die Stadt nach § 193 SGB VII und § 22 der Satzung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Unfallanzeige zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit Todesfolge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten. § 9 Dienstverhinderung Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuerwehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) sind ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung) vom 04. Dezember 2007

Je Gebäude ist grundsätzlich nur eine Empfangsanlage zulässig. § 9 Einfriedungen (1) Die Art der Einfriedung muss sich aus der prägenden Eigenart des Straßenbildes entwickeln

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996

§ 8 Ordnungswidrigkeiten Nach § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem der Verbote oder einer der Beschränkungen nach § 3 Abs. 1 zuwiderhandelt, eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Ausnahme verbundenen Auflagen zu befolgen. § 9 Inkrafttreten (1) Diese ...

Gefunden in: Stadtrecht