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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Voraussetzung ist außerdem, dass insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

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Einbürgerung

Wichtige Hinweise Für eine Einbürgerung wird in der Regel gefordert: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt [bei deutschverheirateten Ehegatten oder Lebenspartnern 3 Jahre Aufenthalt] ein bestimmter Aufenthaltstitel ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ausreichendes Einkommen; kein Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des ...

Gefunden in: Dienstleistungen

Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO"

Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO". Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auf formlosen Antrag hin Auskünfte aus diesem Verzeichnis erhalten.

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Bürgerbüro Burgweinting

Alternativ stehen das Bürgerbüro Stadtmitte in der D.-Martin-Luther-Straße 3 sowie das Bürgerbüro Nord im Gewerbepark C 34 im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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St.-Katharinen-Platz 1-5

-Katharinen-Platz 1-5 Spitalgebäude des Katharinenklosters, in der Substanz gotisch, Westseite barock und jünger, 1809 beim Stadtbrand teilweise zerstört und wiederaufgebaut; zusammen mit Am Brückenfuß 1, 3; siehe auch Ensemble Altstadt, Platzbild Franziskanerplatz. Barock Gotik

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung - KiTGS) vom 25. Juli 2019

Die monatliche Pauschale beträgt je nach der vom Kind besuchten Kindertageseinrichtung: a) für Krippenkinder nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 mtl. 65,00 € b) für Kindergartenkinder nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 mtl. 75,00 € c) für Hortkinder nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 mtl. 85,00 € d) für Kinderhäuser nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. ...

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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee (Stadion-Verordnung - StV) vom 01. Juni 2015

(2) Die Stadionanlagen umfassen die in dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:4000 gekennzeichneten Flächen einschließlich der drei Unterführungen unter der südlichen Anschlussstelle Regensburg-Universität der BAB A 3. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes bleiben unberührt

Gefunden in: Stadtrecht