Einbürgerung
Beschreibung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Einbürgerungsfall individuell verschieden. Ein Beratungsgespräch ist deshalb zwingend erforderlich. Bitte bringen Sie zu diesem Ihren gültigen Nationalpass oder Identitätsausweis mit.
Wichtige Hinweise
Für eine Einbürgerung wird in der Regel gefordert:
- 8 Jahre rechtmäßiger (und gewöhnlicher) Aufenthalt [bei deutschverheirateten Ehegatten oder Lebenspartnern 3 Jahre Aufenthalt]
- ein bestimmter Aufenthaltstitel
- ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- ausreichendes Einkommen; kein Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
- keine strafrechtliche Verurteilung
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Im Einzelnen gibt es Ausnahmen oder weitere Voraussetzungen, die allerdings nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden können.
Gebühren
255,00 €; Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren 51,00 €
Rechtsgrundlage
§§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Dienstleistung online
Kontakt
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen