Suche auf regensburg.de
Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg
Für alle Amtshandlungen zum Vollzug der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge werden keine Kosten erhoben. 6 Bau- und Wohnungswesen 61 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 610 Erteilung eines Negativzeugnisses (§ 28 Abs. 1 Satz 3 des BauGB) 10 bis 25 EUR 611 Erteilung einer Teilungsgenehmigung entsprechend der Satzung über die ...
Gefunden in: Stadtrecht
Stadtbahn-Planungen erreichen nächsten Meilenstein
Der Nutzen beträgt laut Standardisierter Bewertung der Empfehlung das 1,54-Fache der Kosten. 3. Kosten und Förderung Die geschätzten Gesamtkosten der Stadtbahn liegen nach heutigen Preisen bei ca. 880 Mio.
Gefunden in: Bei uns 507
Ziel 12 - Nachhaltige/r Konsum- und Produktion
Kommunales Öko-Audit Mit Beschluss des Umweltausschusses im Juni 1996 hat die mit Unterstützung der Europäischen Kommission ein Modell für ein "Kommunales Öko-Audit in europäischen Städten" entwickelt. Das Projekt hatte eine Gesamtlaufzeit von 3 Jahren. Als Ergebnis haben das städtische Gartenamt im Jahr 1999 und das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Jahr ...
Gefunden in: Artikel
Ziel 1 - Keine Armut
Ein Armutsrisiko haben vor allem alleinerziehende Frauen, kinderreiche Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und Migranten sowie Arbeitslose. Laut Statistischem Bundesamt sind auch mehr als 3 Millionen Menschen, die einer Arbeit nachgehen, von relativer Armut bedroht. Dies entspricht rund 8 % der Erwerbstätigen in Deutschland (2018).
Gefunden in: Artikel
Für Investoren, Bauherren
Haushalte der Stufe II erhalten diesen Betrag vermindert um 1,50 €/m² Wohnfläche, Haushalte der Stufe III erhalten diesen Betrag vermindert um 3 €/m² Wohnfläche - das heißt bei steigendem Haushaltseinkommen wird der Betrag der monatlich ausgezahlten Zusatzförderung geringer.
Gefunden in: Artikel
Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, Ludwig Artinger
Sie hat damit Verantwortung für diese Stadt in einer Zeit übernommen, die jedenfalls die letzten knapp 3 Jahre nicht einfach war; immerhin ist uns im Januar 2017 der Oberbürgermeister abhandengekommen! Und wir Freie Wähler waren ein konstruktiver und verlässlicher Teil dieser Koalition.
Gefunden in: Artikel
Beratung für behinderte Menschen
Gesundheitsamt - Servicestelle für Senioren und Behinderte, Heimrecht Altmühlstraße 3 93059 Regensburg Karte einblenden 0941/4009-0 0941/4009-299 gesundheitsamt (at) landratsamt-regensburg.de Sonstige Träger Erwachsene, die behindert sind oder denen eine Behinderung droht, können sich wenden an: Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung ...
Gefunden in: Artikel
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg von Grundstücken in den Bereichen Harting und Irl vom 07. Juli 2003
§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt in Kraft mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie der ortsüblichen Bekanntmachung derjenigen Stelle, bei welcher die Satzung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und ...
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung zur Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften in Regensburg vom 07. Mai 1985
Mai 1985) Auf Grund Art. 13 des Bayerischen Jagdgesetzes in Verbindung mit § 7 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes erläßt die folgende Verordnung: § 1 Angliederung Der räumliche Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften im Stadtgebiet von Regensburg wird im Benehmen mit dem Landratsamt Regensburg - Untere Jagdbehörde -, den anerkannten Vereinigungen der Jäger sowie nach ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl vom 26. Mai 1977
§ 2 Das städtische Altenheim Bürgerheim Kumpfmühl dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Allgemeinheit durch Altenpflege als gemeinnützigem Zweck im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, wobei es insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung dienen soll. § 3 Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. § 4 Die Stadt erhält keine ...
Gefunden in: Stadtrecht