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Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchiv-Gebührensatzung) vom 26. August 2024

. § 2 Gebührenhöhen (1) Für die nach und Vorlage von Archiv- und Bibliotheksgut, für die Erteilung mündlicher und schriftlicher Fachauskünfte beträgt die Gebühr: Je angefangene Viertelstunde Zeitaufwand 15 Euro. (2) Für die Vorlage personenbezogener Archivalien beträgt die Gebühr: Je vorgelegte Archivalieneinheit 2 Euro. (3) Für vom Stadtarchiv hergestellte ...

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2013: Neubau Kinderhaus Naabstraße

Neubau Kinderhaus Naabstraße - Erläuterungsbericht (pdf | 11,2 KB) Neubau Kinderhaus Naabstraße - Übersichtsplan 2 (pdf | 254,6 KB)

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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980

§ 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG und § 4 der Verordnung das flächenhafte Naturdenkmal ohne Genehmigung der entfernt, zerstört oder verändert, insbesondere einem Verbot des § 4 Satz 2 Nr. 1 über die Unratablagerung, Nr. ...

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Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965

. (3) Die Ausnahmegenehmigung nach Abs.2 kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (4) Im Übrigen gilt hinsichtlich der Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend

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Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024

. § 2 Wohnraum (1) Wohnraum im Sinne der Satzung sind sämtliche Räume, die zu Wohnzwecken objektiv geeignet und subjektiv durch die/den Verfügungsberechtigte/n bestimmt sind.

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ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren

. (2) Ist durch das zuständige Organ der Stadt die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, so hat es das vorgetragene Anliegen innerhalb von drei Monaten zu behandeln. (3) Die in § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 genannten Fristen ruhen während der gemäß Art. 32 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung bestimmten Ferienzeit

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Philipp Starzingers Bart Verlag

Kulturdatenbank © Bart Verlag Philipp Starzinger Philipp Starzingers Bart Verlag Design Autor/in Verleger/in Kontakt Herr Philipp Starzinger Weißbräuhausgasse 2 93047 Regensburg E-Mail: info (at) bartverlag.de Website: www.bartverlag.de Social Media Login Kulturdatenbank-Login ...

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Goliathstraße 2

Goliathstraße 2 Häuserkomplex, in die Tiefe um zwei Höfchen gestaffelt; Traufseithaus zur Goliathstraße im Kern 1.

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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

I 1976 S. 9) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1.

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Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Regensburg (Statistikstellen-Satzung - StatS) vom 25. März 1993

Die in der Statistikstelle tätigen Personen sind gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Volkszählungsgesetzes 1987 (AGVZG 1987) auf die Beachtung der Verbote nach Art. 1 Abs. 2 Satz 2 AGVZG 1987 sowie § 14 Abs. 3 des Volkszählungsgesetzes 1987 und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses (§ 16 Abs. 1 BStatG) sowie gemäß Art. 3 Satz 2 ...

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