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Neue Parkregelung für Sharing-Scooter und -Bikes in der Innenstadt
Ab Mitte Juli dürfen geliehene E-Scooter und -Bikes im Bereich der Innenstadt nur noch an ausgewiesenen Sammelparkplätze abgestellt werden. Chaotisches und wahlloses Abstellen der Sharing-Fahrzeuge auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen soll damit entgegengewirkt werden. Die Neuregelung wird von den Betreiberfirmen bis Monatsende nacheinander eingeführt.
18. Juli 2024
„E-Scooter und Leihfahrräder sind längst Teil unserer neuen Mobilität, damit müssen wir uns aktiv auseinandersetzen und klare Regeln für den öffentlichen Raum schaffen“, erklärt Planungs- und Baureferent Florian Plajer. „Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten. Die Betreiber unterstützen das Konzept und berichten, dass diese Lösungen in der Regel nach einer Eingewöhnungsphase gut funktionieren.“
Wie funktioniert das neue Abstellkonzept?
Grüne Sharing-Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen weisen die neuen Abstellplätze in der Regensburger Innenstadt deutlich aus. Die Mehrheit der zunächst 38 geplanten Stellflächen sind nun eingerichtet, sodass die Anbieter diese in ihre Apps übernehmen können. In Regensburg sind derzeit fünf Anbieter aktiv: Lime, Superpedestrian, Tier, Yoio und Zeus.
Die E-Scooter und auch Leihfahrräder können sodann ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Außerhalb der neuen Abstellplätze kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden und die Gebühr läuft so lange für den Nutzenden weiter, bis diese richtig geparkt werden.
In der Regel sind die neuen Sammelplätze etwa so groß wie ein PKW-Parkplatz und sowohl für Scooter als auch E-Bikes freigegeben. Ob in der jeweiligen Fläche beide Fahrzeugtypen oder nur einer davon geparkt werden darf, ist anhand der Schilder und Bodenpiktogramme zu erkennen.
Wo muss und darf nun genau geparkt werden?
Das neue Abstellkonzept für Sharing-Fahrzeuge gilt für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich des Unteren und Oberen Wöhrds sowie des Stadtteils Stadtamhof. Ein freies Abstellen der geliehenen Roller und Fahrräder ist hier nicht mehr erlaubt. Innerhalb des Altstadtkerns rund um den Dom, dem Alten Rathaus sowie dem Haid- und Neupfarrplatz werden keine Abstellpunkte eingerichtet, um auch dem verbotswidrigen Befahren der Fußgängerzonen entgegenzuwirken.
Für Nutzerinnen und Nutzer der Sharing-Angebote sind die Abstellpunkte ganz einfach in der jeweiligen App des Anbieters hinterlegt. Einsehbar sind die Abstellplätze demnächst auch auf der Website der Stadt Regensburg im öffentlich zugänglichen Geoportal: https://geoportal.regensburg.de/geoportal/Basic/. Außerhalb der Innenstadt dürfen die E-Scooter und -Bikes im Sinne der Straßenverkehrsordnung weiterhin überall dort abgestellt werden, wo andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gar gefährdet werden.
Private E-Scooter und E-Bikes sind nicht an die neuen Parkzonen gebunden, denn die Sharing-Flächen unterliegen der Sondernutzung. Das bedeutet, nur die Sharing-Betreiber erhalten die Sondernutzungserlaubnis und müssen für dieses exklusive Nutzungsrecht eine Sondernutzungsgebühr bezahlen.
Nicht betroffen ist ebenfalls das E-Lastenrad-Sharing Donau-Donkeys. Für dieses Mobilitätsangebot gibt es gesonderte Abstellplätze, die ebenfalls der Sondernutzung unterliegen.
„In den nächsten Monaten gilt es zu beobachten, wie gut die einzelnen Abstellplätze angenommen werden. Gegebenenfalls müssen Flächen verlegt, vergrößert oder Angebotslücken geschlossen werden. Ob und wie das Abstellflächenkonzept noch ausgeweitet werden kann, wird sich zeigen. Dass es diese Wünsche in der Bevölkerung gibt, ist uns bewusst. Doch jetzt müssen wir erst einmal mit dem Kerngebiet in der Innenstadt starten“, stellt Planungs- und Baureferent Florian Plajer für die Zukunft in Aussicht.
Den exakten Zeitpunkt der Einführung der neuen Abstellflächen in den Sharing-Apps legt jeder Betreiber selber fest. Die Umsetzung soll jedoch bei allen bis zum Ferienbeginn Ende Juli abgeschlossen sein.