Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen
Wie erhalte ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl?
Für die Stichwahl können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens nach Ende der Sitzung des Stadtwahlausschuss zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Hauptwahl erteilt bzw. versandt werden. Die Sitzung findet am Dienstag, 10. März 2026, ab 11:00 Uhr statt.
Durch die Erteilung eines Wahlscheins ist es möglich, an der Stichwahl durch Briefwahl teilzunehmen.
Ebenso kann man durch Abgabe eines Wahlscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises, bei ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern eines Identitätsausweises, oder eines Reisepasses in einem beliebigen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) der Stadt Regensburg wählen.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie bereits zur Hauptwahl am 8. März 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl gestellt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Der Wahlschein für die Stichwahl sowie die Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch rechtzeitig übersandt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch online über das Internet (siehe weiter unten auf dieser Seite) sowie formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden.
Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnadresse übersandt bekommen möchten.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) können Sie
- per Post in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden
oder
- in einer der nachfolgend genannten Dienststellen abgeben bzw. dort in den Briefkasten einwerfen
Bei den genannten Dienststellen können Sie den Antrag unter Vorlage eines Identitätsdokumentes auch persönlich stellen, um den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort in Empfang zu nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefwahl teilzunehmen.
Online-Beantragung
Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Nummer Ihres Stimmbezirks sowie die fortlaufende Nummer mit der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden).
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung wegen der Postlaufzeiten voraussichtlich nur bis einschließlich 15. März 2026 möglich sein wird.
Den entsprechenden Link zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Ablauf der Beantragungsfristen
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann
- postalisch (bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend)
oder
- persönlich
bis spätestens 20. März 2026, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Sofern Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht zugegangen ist, kann dies noch persönlich am Samstag, 21. März 2026, bis spätestens 12.00 Uhr, am Wahlamt angezeigt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine persönliche Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person auch noch am Stichwahltag, 22. März 2026, bis spätestens 15.00 Uhr, am Wahlamt erfolgen.
Weitere Informationen
Wahlamt
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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