Wahlrecht und Stimmrecht bei der Stichwahl

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Stichwahl am 22. März 2026 sind ausschließlich nur die Personen, die bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026 wahlberechtigt waren, sofern sie nicht zwischenzeitlich, z. B. durch Wegzug (mit Verlegung des Schwerpunkts ihrer Lebensbeziehungen), ihr Wahlrecht verloren haben.

Ausübung des Wahlrechts

Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis für die Stichwahl eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Alle oben genannten Wahlberechtigten, die bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026 stimmberechtigt waren, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg für die Stichwahl eingetragen.

Wenn Sie bei der Stichwahl durch Briefwahl oder am Stichwahltag in einem anderen Stimmbezirk der Stadt Regensburg wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

Sofern Sie bereits zur Hauptwahl am 8. März 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl gestellt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Der Wahlschein für die Stichwahl sowie die Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch rechtzeitig übersandt. 

Weitere Informationen

Wahlamt

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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