Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen

Wie erhalte ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen?

Wichtiger Hinweis:

Nach den zu den Kommunalwahlen 2026 geänderten gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO), dürfen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies insoweit bereits bei Ihrer Antragstellung mit Blick auf eine eventuell längere urlaubsbedingte oder anderweitige Abwesenheit von Ihrer Wohnadresse (siehe auch weiter unten auf dieser Seite).     

Durch die Erteilung eines Wahlscheins ist es möglich, an den Kommunalwahlen durch Briefwahl teilzunehmen.

Ebenso kann man durch Abgabe eines Wahlscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises, bei ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern eines Identitätsausweises, oder eines Reisepasses in einem beliebigen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) der Stadt Regensburg wählen.

Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch online über das Internet (siehe weiter unten auf dieser Seite) sowie formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden.

Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnadresse übersandt bekommen möchten.

Gleichzeitig können Sie auch bereits für eine eventuell erforderliche Stichwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 22. März 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen. Dieser kann jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Hauptwahl ab dem 9. März 2026 gestellt werden.

Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.

Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.

In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Identitätsdokumentes ausweisen können.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) können Sie

  • per Post in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden

oder

  • in einer der nachfolgend genannten Dienststellen abgeben bzw. dort in den Briefkasten einwerfen

Bei den genannten Dienststellen können Sie den Antrag unter Vorlage eines Identitätsdokumentes auch persönlich stellen, um den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort in Empfang zu nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefwahl teilzunehmen.

Online-Beantragung

Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Nummer Ihres Stimmbezirks sowie die fortlaufende Nummer mit der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden).

Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung wegen der Postlaufzeiten voraussichtlich nur bis einschließlich 1. März 2026 möglich sein wird. Für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22. März 2026, endet die Möglichkeit der Online-Beantragung mit Ablauf des 15. März 2026.

Den entsprechenden Link zur Online-Beantragung finden Sie hier:

Ablauf der Beantragungsfristen

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann

  • postalisch (bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend)

oder

  • persönlich

bis spätestens 6. März 2025, 15.00 Uhr, gestellt werden. Für eine eventuell erforderliche Stichwahl endet die Antragsfrist am 20. März 2026, 15.00 Uhr. 

Sofern Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht zugegangen ist, kann dies noch persönlich am Samstag, 7. März 2026, bis spätestens 12.00 Uhr, am Wahlamt angezeigt werden. Für eine eventuell erforderliche Stichwahl besteht diese Möglichkeit bis 21. März 2026, spätestens 12.00 Uhr. 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine persönliche Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person auch noch am Wahltag, 8. März 2026, bis spätestens 15.00 Uhr, am Wahlamt erfolgen. Gleiches gilt bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl für den Stichwahltag, 22. März 2022, bis spätestens 15.00 Uhr.

Weitere Informationen

Wahlamt

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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