Wahlrecht und Stimmrecht
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
- sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Regensburg aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausübung des Wahlrechts
Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.
Alle nach den oben genannten Kriterien Wahlberechtigten werden von Amts wegen am 25. Januar 2026 (= Stichtag) in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Wahlberechtigung mit dem Zuzug nach Regensburg gegeben ist.
Andere Wahlberechtigte können ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist rechtzeitig, bis spätestens 15. Februar 2026, an das Wahlamt zu richten.
Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie
- in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und
- in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) an den Kommunalwahlen teilnehmen können.
Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens 6. März 2026 - mit dem Wahlamt, Tel. (0941) 507-4444, in Verbindung.
Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mit.
Wenn Sie durch Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Stimmbezirk der Stadt Regensburg wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden dürfen.
Nähere Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen werden zu gegebener Zeit hier verlinkt.
Weitere Informationen
Wahlamt
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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