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Bebauungsplan Nr. 274, Westhafen / Ölhafen, vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024

Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Regelverfahren

Allgemeines

Bebauungsplan 274 - Luftbild © Stadt Regensburg

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 22.01.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 274, Westhafen / Ölhafen aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde anhand des damals beschlossenen Geltungsbereiches bereits vom 18.02.2019 bis 22.03.2019 durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nun um das Gebiet der Donaulände nördlich der Johanna-Dachs-Straße nach Westen erweitert.
Er soll sich jetzt im Wesentlichen auf das Gebiet  angrenzend an das West- und Ölhafenbecken im Norden bis zur Donau, im Süden bis zur Straubinger Straße, im Westen bis zur Verlängerung der Babostraße und im Osten zwischen Odessa-Ring und äußere Wiener Straße erstrecken.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 274, Westhafen/Ölhafen soll die städtebauliche Entwicklung bzw. Neuordnung von gemischten Bauflächen (Urbane Gebiete), gewerblichen Flächen, Sonderbauflächen Hafen mit unterschiedlicher gewerblicher bzw. industrieller Nutzungsintensität etc. sowie notwendigen Verkehrsflächen und Grünflächen sein.

Zu diesem Zweck führt die Stadt Regensburg ein Bebauungsplanverfahren und parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans durch. Dabei werden die Bürger im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung beteiligt.

Während oben genannter Frist steht das Stadtplanungsamt für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan zur Verfügung.

Hermann Rimböck

Ansprechpartner

Stadtplanungsamt
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.12 BVZ
93047 Regensburg

Bitte beachten Sie, dass sich die Auslegungsräume im 2. Stock des Bürger- und Verwaltungszentrums (Treppenhaus E) befinden.

Informationsveranstaltung

Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet während der Unterrichtungsfrist am Mittwoch, 16.10.2024, um 18:30 Uhr; im Forum 78 (Foyer OG) / marinaforum Regensburg, Johanna-Dachs-Straße 46 in Regensburg statt.

Ergänzend wird die Veranstaltung online via Cisco Webex übertragen.
Hierzu können sich Bürgerinnen und Bürger über www.webex.com einloggen und der Veranstaltung beiwohnen.

Meeting-Link:
https://regensburg.webex.com/regensburg/j.php?MTID=ma8126f45c1bfd247e5bc087abd82d3c9

Meeting-Kennnummer:
2789 717 3460

Meeting Passwort:
BP274-Onlineinfo

Bei mobilen Endgeräten kann es notwendig werden, die App Webex herunterzuladen.

Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig.

Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Fragen können über die Chatfunktion gestellt werden.

Bereits vorliegende Planungsunterlagen

BP 274 - Beschlussvorlage(pdf | 16,4 MB)

Bekanntmachung im Amtsblatt

42 / 14.10.2024(pdf | 360,5 KB)

Hinweis

Die Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Stadtplanungsamtes Regensburg einsehen.
Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren bis zum Satzungsbeschluss noch ändern.
Sie sind nicht rechtsverbindlich!

Stadtplanungsamt

D.-Martin-Luther-Straße 1
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

Öffnungszeiten

Mo - Mi:
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Do:
8.30 - 13.00 Uhr
15.00 - 17.30 Uhr

Fr:
8.30 - 12.00 Uhr

Datenschutz

Die Stadt Regensburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise