Allgemeines
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Grunewaldstraße und der Landshuter Straße. Das ehemalige Möbel Wagner Areal wird neu gestaltet.
Die Bestandsgebäude sind zum Teil leerstehend und zum Teil von einer gewerblichen Zwischennutzung belegt. Zur Schaffung von Baurecht über den Bestand hinaus und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Über die Festsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplanes wird die Realisierung von Wohnungen, einem Bürogebäude, Einzelhandelsflächen sowie einer Kindertagesstätte sichergestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.