Allgemeines
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet südlich der Brennesstraße, nördlich der Donaustaufer Straße und westlich der Nordgaustraße. Das bestehende staatliche Werner-von-Siemens-Gymnasium wird dabei erweitert und umgebaut.
Zur Schaffung von Baurecht für die geplante Erweiterung des Gymnasiums ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Brennes-, Donaustaufer- und Nordgaustraße“ erforderlich. Der neue Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.
Die Grundlage der Planung bildet ein von der Stadt Regensburg durchgeführter Wettbewerb aus dem Jahr 2020.