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Jobcenter Regensburg - Hilfe für ukrainische Geflüchtete - Deutsch

Ab dem 1. Juni 2022 betreuen die Jobcenter geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Soziales der Stadt Regensburg erhalten oder beantragt haben, müssen Sie sich nicht aktiv beim Jobcenter wegen Antragstellung melden. Sie erhalten unaufgefordert vom Jobcenter die Antragsunterlagen zugesandt, die Sie bitte umgehend ausfüllen und an das Jobcenter zurück schicken.

Sollten Sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Soziales der Stadt Regensburg beantragt haben, können Sie zur Antragstellung auf Bürgergeld diesen Kurzantrag und den Kurzantrag für weitere Personen nutzen, die Ihnen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stehen. Diesen Antrag reichen Sie bitte zusammen mit folgenden Unterlagen beim Jobcenter Stadt Regensburg ein:

  • Kopien der Pässe aller antragstellenden Personen oder Geburtsurkunden von den Kindern
  • Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel von allen antragstellenden Personen
  • Unterschriebenes Erklärungsblatt

Sollten folgende Unterlagen vorhanden sein, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit:

  • Haben Sie Kosten für eine Unterkunft zu entrichten? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise über die Höhe der Kosten vor.

Um Ihnen die Anmietung von Wohnraum zu erleichtern, geben wir Ihnen die folgenden Orientierungswerte Miete an die Hand, die sich aus dem gültigen Mietspiegel der Stadt Regensburg errechnen und den ortsüblichen Mieten entsprechen.

Wichtig: Bitte holen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung des Jobcenters ein, da sonst keine Kostenübernahme z.B. für eine Kaution möglich ist. Hier können Sie sich ein Formblatt für Vermieter herunterladen, welches vom Vermieter vorab auszufüllen und von Ihnen zur Prüfung der Angemessenheit beim Jobcenter einzureichen ist.

  • Gehen Sie einer Arbeit nach? Dann bringen Sie bitte Nachweise über vorhandene Einkommen mit.
  • Haben Sie ein Konto bei einer deutschen Bank? Bringen Sie bitte den Nachweis über die Kontonummer (IBAN) mit.

Wichtig: Um die Zahlungen der Geldleistungen nicht zu verzögern, ist ein eigenes Konto notwendig. Hier erhalten Sie Informationen, wie und wo Sie in Regensburg ein Konto eröffnen (Merkblatt Kontoeröffnung) können. 

Für eine persönliche Antragstellung im Jobcenter Stadt Regensburg ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch unter einer der folgenden Rufnummern

0941/64090-367 oder -371 oder -396 (täglich von 8.00 – 12.00 Uhr)

Gerne können Sie Ihren Antrag auch schriftlich oder per E-Mail unter

ZWQuZWctcmV0bmVjYm9qJGVuaWFya1UtZWduaWx0aGNldWxGLW1hZVQuZ3J1YnNuZWdlUi1yZXRuZWNib0o=

einreichen.

Die Antragsformulare finden Sie hier:

Oder noch schneller: Sie stellen Ihren Antrag online digital

Hierfür benötigen Sie ein passwortgeschütztes Benutzerkonto. Für dieses Benutzerkonto können Sie sich auf der Seite www.jobcenter.digital unter „Online-Postfach nutzen“ als Privatperson registrieren. Im Anschluss daran erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Post. Nachdem Sie sich mit diesen angemeldet haben, können Sie mit dem Jobcenter über dieses Portal auf elektronischem Wege kommunizieren. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit besitzen, so können Sie sich auch mit diesem unter www.jobcenter.digital anmelden. Bei Problemen mit dem elektronischen Postfachservice steht Ihnen das technische Service-Center für Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Dieses ist erreichbar von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4 5555 01.

Beratung und Integration:

Sobald Sie Bürgergeld vom Jobcenter Stadt Regensburg beziehen, erhalten Sie eine Einladung zum Beratungsgespräch.

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin – wenn möglich und nötig – eine Person, die übersetzen kann, mit.

Wir beraten, betreuen und unterstützen Sie bei

  • Sprachkursbedarf zur Erlangung von Deutschkenntnissen
  • der Arbeitssuche
  • der Suche und Vorbereitung auf eine Ausbildung
  • Qualifizierungsbedarf
  • der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses

Wichtige Informationen zu Ortsabwesenheit:

Zusätzliche Informationen zum Thema Arbeit und Ausbildung finden Sie auch unter: