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Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)

Die finanziellen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) haben ihre Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Leistungen für den Lebensunterhalt

Die Geldleistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) setzt sich zusammen aus einer Regelleistung, Sozialversicherungs­beiträgen und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus Ihrem Einkommen und Vermögen, zu bestreiten.

Einmalige Hilfen für

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten werden bei Vorliegen von Bedürftigkeit auf Antrag gesondert erbracht.

Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen beim Jobcenter Stadt Regensburg nach.

Antragstellung

Um einen entsprechenden Antrag auf Bürgergeld zu stellen, rufen Sie bitte während der Öffnungszeiten im Jobcenter Stadt Regensburg an und vereinbaren Sie einen Termin.

Wählen Sie einfach die Telefonnummer (0941) 64090-0.

Unter dieser Telefonnummer erhalten Sie auch unverbindliche Vorabinformationen.

Kontakt

Jobcenter Stadt Regensburg
Im Gewerbepark D 8393059 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 64090-0
Fax:(0941) 64090-444