Feldvergleich und Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz

Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten

In der Stadt Regensburg wird in den Gemarkungen Sallern, Graß, Oberisling, Burgweinting, Harting und Winzer ab Montag, 6. April 2026, ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG).
Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten wurden die/der amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.

Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.
Die Mitarbeitenden der Bodenschätzung haben eine Ausnahmegenehmigung zum befahren gesperrter Straßen.

Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Die Stadt wurde deshalb gebeten, das Schreiben in ortsüblicher Weise (siehe Amtsblatt unter www.regensburg.de/sixcms/media.php/98/12_2026_amtsblatt.pdf) bekannt zu geben.

Nach Abschluss der Arbeiten können die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Ergebnisse einsehen. Dies wird gesondert bekanntgegeben.

23. März 2026

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