I. Prüfbericht:
Der Prüfbericht ist eine Beschreibung der am Tag der Einrichtungsbegehung durch die FQA geprüften Schwerpunkte/Qualitätsbereiche. Die FQA prüft nur die Einhaltung von Mindeststandards. Die dabei festgestellten Ergebnisse der FQA über die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes stellen eine Momentaufnahme dar. Die Einrichtung wird zu den Feststellungen des Prüfberichts angehört und kann gegen den Prüfbericht der FQA vorgehen, soweit darin Feststellungen zu Mängeln enthalten sind, die sie für nicht richtig erachtet. Darüber hinaus hat die Einrichtung die Möglichkeit zur Gegendarstellung.
Um ein umfassendes Bild über die jeweilige Einrichtung und deren Qualität zu erhalten, sind die Besichtigung der Einrichtung vor Ort und Gespräche mit der Einrichtungsleitung bzw. den Beschäftigten der Einrichtung sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern unverzichtbar.
Zur Konkretisierung der einzelnen Begriffe im Folgenden:
Prüfung als Momentaufnahme:
Das Prüfkonzept der FQA sieht eine Schwerpunktsetzung bei der Überprüfung der materiellen Qualitätsanforderungen vor und stellt die Ergebnisqualität in den Vordergrund. Da starre, einheitliche Prüfkriterien den methodischen und konzeptionellen Ansätzen in der Pflege und Betreuung sowie den vielfältigen unterschiedlichen Versorgungskonzepten in der stationären Versorgung nicht gerecht werden, ist von der Überprüfung einer abschließenden Liste von Qualitätsanforderungen abgesehen worden. Der Stichprobencharakter der Überprüfung wird durch die Nennung des Überprüfungstages und der geprüften Qualitätsbereiche deutlich gemacht.
Qualitätsbereiche:
Grundlage der Prüfung zur Sicherung und Überwachung der Qualität der stationären Einrichtungen sind die im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz und den dazu ergangenen Bestimmungen enthaltenen Qualitätsanforderungen/Qualitätsbereiche (Art. 3 Abs. 2 PfleWoqG). Zu den Erfordernissen eines selbstbestimmten Lebens zählen neben der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung insbesondere die Teilhabe und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. Am Tag der Einrichtungsbegehung prüft die FQA - stichprobenartig - die Einhaltung dieser Mindeststandards (keine Gewähr für Vollständigkeit!).
Abschlussgespräch:
Beim Abschlussgespräch werden die während der Einrichtungsbegehung festgestellten Mängel, aber auch die zur Verbesserung der Qualität der Einrichtung gegebenen Empfehlungen zusammen mit der Einrichtungs- und der Pflegedienstleitung erörtert. Diesen wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung gegeben (Anspruch auf rechtliches Gehör).
Widerspruchs- und Klagebefugnis des Trägers:
Die Einrichtung kann gegen den Prüfbericht der FQA vorgehen, soweit darin auch nach erfolgter Anhörung Feststellungen von Mängeln enthalten sind, die sie für nicht richtig erachtet. Hierüber wird die Einrichtung im Prüfbericht auch belehrt. Widerspruch und Klage haben jedoch keine aufschiebende Wirkung (Art. 11 Abs. 5 PfleWoqG).
Gegendarstellung:
Um die Feststellungen der FQA auch aus Sicht der stationären Einrichtung darzustellen, wird – sofern der Träger der Veröffentlichung zugestimmt hat - zusätzlich zu dem FQA-Prüfbericht die eigene Darstellung der Einrichtung als gesondertes Dokument veröffentlicht. Die Gegendarstellung bezieht sich auf die von der FQA am Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen. In ihr kann die stationäre Einrichtung beispielsweise darstellen, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.